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Ortsrecht
Tarife für die Nutzung der Bäder der Stadt Münster
52.01
vom 20.05.2022 (Amtsblatt der Stadt Münster 2022 Nr. 15 S. 129)
Der Rat der Stadt Münster hat die nachfolgenden Tarife für die Nutzung der Bäder der Stadt Münster (gültig ab 1.6.2022) in seiner Sitzung vom 18.05.2022 beschlossen:
Tarife
1. Allgemeine Hinweise
- Die Schwimmzeit ist in allen Hallen- und Freibädern innerhalb der Öffnungszeiten nicht begrenzt.
- Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres haben in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person freien Eintritt in die Bäder der Stadt Münster.
- Bei Verlust des Schlüssels für den Aufbewahrungsschrank ist ein Kostenersatz in Höhe von 5,00 EUR zu leisten.
- Alle Entgelte enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer mit dem jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz.
2. Einzelkarten
Tageskarte | 4,00 € |
Tageskarte ermäßigt 1 | 2,00 € |
Tageskarte Sole 2 | 3,00 € |
Tageskarte Sole Münster-Pass 3 | 1,50 € |
1Die ermäßigte Tageskarte kann erworben werden von:
- Kindern und Jugendlichen ab 5 Jahren und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Schüler/-innen, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden und Auszubildenden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad von 50 % der Behinderung und mehr)
- Inhaber/-innen des Münster-Passes
Die Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sollten die Nachweise, wie zum Beispiel der Münster-Pass, kein Lichtbild enthalten, ist zusätzlich ein Ausweisdokument mit Lichtbild (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) erforderlich.
2Die Sole im Hallenbad Ost, Mauritz-Lindenweg 101, ist ein Angebot, für dessen Nutzung neben dem Eintrittsentgelt für das Bad ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist. Die dafür erforderliche Eintrittskarte kann separat oder in Kombination mit dem Einzeleintritt gelöst werden. Inhaber/-innen von Jahreskarten müssen die Eintrittskarte für die Sole immer separat lösen. Die Sole ist zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Bades für die Allgemeinheit auch an den Schul- und Vereinsbadetagen geöffnet. An diesen Tagen ist nur das Eintrittsentgelt für die Sole zu entrichten.
3Die Tageskarte Sole Münster-Pass kann ausschließlich von Inhaber/-innen des Münster-Passes erworben werden
Einzelkarten (siehe Punkt 2) können auch unter Verwendung von Bonuskarten (Wertkarten) gelöst werden. Der Preis für den Kauf der Bonuskarten ist niedriger als der Wert, der für die Lösung der Einzeleintritte auf der Karte gespeichert ist. Dadurch reduziert sich der Preis für die Einzeleintritte je nach Größe der Bonuskarte. Die Bonuskarte ist unbegrenzt gültig und übertragbar. Bei Verlust der Bonuskarte kann kein Ersatz erfolgen.
Folgende Bonuskarten können erworben werden:
Preis der Karte | Wert der Karte |
25,00 € | 28,00 € |
42,00 € | 52,00 € |
190,00 € | 304,00 € |
3. Zeitkarten
- Zeitkarten sind Jahres- und Saisonkarten. Diese berechtigen die Inhaber/-innen zu beliebig vielen Eintritten in den für sie gültigen Bädern im jeweiligen Gültigkeitszeitraum. Alle Zeitkarten sind personengebunden und nicht übertragbar.
- Zeitkarten enthalten ein Lichtbild und können nicht an den Kassenautomaten erworben werden. Der Kauf kann beim Personal in den einzelnen Bädern oder im Sportamt der Stadt Münster erfolgen. Bei Verlust der Karte kann ein Ersatz nur erfolgen, wenn der Originalkaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Für die Ausstellung werden ein aktuelles Lichtbild und bei den ermäßigten Tarifen die entsprechenden Nachweise für die Ermäßigungsgründe benötigt (siehe Punkt 3.11).
- Die Familienkarten können von Familien mit mindestens einem Kind erworben werden. Sie berechtigen zum Eintritt aller Familienangehörigen, wobei jedes Familienmitglied eine eigene Karte erhält. Familien im Sinne der Tarifordnung sind:
Paare und ihre gemeinsamen Kinder (Nachweis durch Vorlage des Familienstammbuches)
Ein Elternteil, die Lebenspartnerin/der Lebenspartner und die im gemeinsamen Haushalt wohnenden Kinder (Nachweis durch Vorlage einer Haushaltsbescheinigung)
Kinder können in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ist dies nur dann möglich, wenn die Kinder noch Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende oder Studierende sind und den entsprechend Nachweis erbringen.
3.1 Jahreskarten
Jahreskarten (Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum) berechtigen grundsätzlich zum Eintritt in allen Hallen- und Freibädern zu den jeweiligen Öffnungszeiten für die Allgemeinheit. Ausnahme ist die „Jahreskarte Spartarif“. Diese gilt nur in den Hallenbädern und nur in den Zeiträumen montags bis freitags 06:00 bis 10:00 Uhr und 12:00 bis 14:00 Uhr im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten.
Jahreskarte | 210,00 € |
Jahreskarte ermäßigt 1 | 105,00 € |
Jahreskarte Münster-Pass 2 | 90,00 € |
Jahreskarte Spartarif (Hallenbäder, montags bis freitags 6:00-10:00 und 12:00-14:00 Uhr) | 150,00 € |
Jahreskarte Spartarif Münster-Pass 2 | 65,00 € |
Jahreskarte Kinder- und Jugendliche (ab 5 Jahren und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 90,00 € |
Jahreskarte Familien | 150,00 € |
Jahreskarte Familien Münster-Pass 2 | 75,00 € |
1 Die „Jahreskarte ermäßigt“ kann erworben werden von:
- Schüler/-innen, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden und Auszubildenden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad von 50 % der Behinderung und mehr)
2Die „Jahreskarte Münster-Pass“, „Jahreskarte Spartarif Münster-Pass“ und die „Jahreskarte Familien Münster-Pass„ können nur von Inhaber/-innen des Münster-Passes erworben werden.
3.2 Saisonkarten
Die Saisonkarten gelten jeweils für die Dauer der Freibadsaison im Jahr des Kaufes und Berechtigen ausschließlich zum Eintritt in den Freibädern zu den jeweiligen Öffnungszeiten für die Allgemeinheit.
Saisonkarte Erwachsene | 90,00 € |
Saisonkarte ermäßigte 1 | 45,00 € |
Saisonkarte Münster-Pass 2 | 40,00 € |
Saisonkarte Familien | 95,00 € |
Saisonkarte Familien Münster-Pass 2 | 47,50 € |
1 Die „Saisonkarte ermäßigt“ kann erworben werden von:
- Schüler/-innen, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden und Auszubildenden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad von 50 % der Behinderung und mehr)
2 Die „Saisonkarte Münster-Pass“ und die „Saisonkarte Familien Münster-Pass“ können nur von Inhaber/-innen des Münster-Passes erworben werden.
4. nicht belegt
5. Tarife für Zusatzleistungen
Schwimmkurs für Kinder | 60,00 € |
Kurs zum Erlernen der Schwimmfähigkeit, 10 Unterrichtseinheiten, Mindestalter für die Teilnahme ist 5 Jahre. Der Eintritt ins Bad ist zusätzlich zu entrichten.
6. Tarife für Sondernutzungen
Schul- und Sportbetrieb 1 | je Stunde |
Schulschwimmunterricht | 65,00 € |
Vereinssport | 74,00 € |
Durchführung von Lehrgängen mit bis zu 50 Teilnehmer/-innen | je Stunde |
während der Öffnungszeit | 37,00 € |
außerhalb der Öffnungszeit | 74,00 € |
Schwimmsportveranstaltung von und mit ortsansässigen Vereinen | je Stunde |
Öffentliche Schwimmveranstaltung innerhalb der Öffnungszeit | 133,00 € |
Öffentliche Schwimmveranstaltung außerhalb der Öffnungszeit | 112,00 € |
Sonderveranstaltung von überregionaler Bedeutung2 innerhalb der Öffnungszeit | 38,00 € |
Sonderveranstaltung von überregionaler Bedeutung2 außerhalb der Öffnungszeit | 76,00 |
1Gilt ausschließlich für nicht in Münster ansässige Schulen und Sportvereine.
2Als Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung werden Veranstaltungen ab Bezirksmeisterschaften aufwärts angesehen.
7. Inkrafttreten
Die Tarife für die Nutzung der Bäder der Stadt Münster tritt am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Tarife für die Bäder der Stadt Münster, Haus- und Badeordnung und Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Bäder der Stadt Münster 52.01“ außer Kraft.