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Ortsrecht
Satzung über den teilweisen Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 426
61.15
vom 9.7.1999 (Amtsblatt der Stadt Münster 1999 S. 99)
Der Rat der Stadt Münster hat am 9.6.1999 aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GVBl. NW S. 666 / SGV. NW 2023) und des § 51 Abs. 5 Nr. 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 7. März 1995 (GVBl. NW S. 218 / SGV. NW 232) sowie den dazu erlassenen Änderungen folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt in dem durch Rjasanstraße, Aa-Seitenweg, Lublinring und Gartenstraße begrenzten Teil des Bebauungsplanes Nr.426 der Stadt Münster. der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.
§ 2 Art und Umfang des Verzichts
Im Geltungsbereich dieser Satzung wird auf die Herstellung eines Drittels der Stellplätze oder Garagen verzichtet, die nach den Richtzahlen für Wohnungen vorzusehen sind.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.