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Ortsrecht
Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich Amelsbüren – Zum Häpper
63.12.5
vom 18.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 199)
Der Rat der Stadt Münster hat am 9.11.2005 aufgrund des § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gemäß § 34 (4) BauGB werden die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Bereich Amelsbüren – Zum Häpper entsprechend der Darstellung in der anliegenden Planzeichnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Amelsbüren:
- Flur 14, Flurstücke 30, 31, 32
- Teile der Flurstücke 371, 1091 und 1097
§ 2
Der Geltungsbereich der Satzung wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Zum Schutz vor zeitweilig auftretenden Immissionen infolge der benachbarten Sportanlage wird empfohlen, die vorwiegend genutzten Gebäudefreiflächen an den Lärm abgewandten Gebäudeseiten anzuordnen und Öffnungen an den Lärm zugewandten Gebäudeseiten mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen.
Das Satzungsgebiet liegt zum Teil innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Emmerbaches. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes ist nachrichtlich im Plan zur Satzung eingetragen.
Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlich.
§ 3
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.