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Ortsrecht
Satzung der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm/nördlich Haurottheide
63.12.6
vom 2.11.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 127)
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.10.2007 aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm nördlich Haurottheide entsprechend der Darstellung in der anliegenden Planzeichnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt folgendes Grundstück:
Gemarkung St. Mauritz:
- Flur 20
- Teile der Flurstücke 81, 364
- Flur 21 Flurstücke 155, 261, 262, 264 – 269, Teil des Flurstücks 263.
§ 2
Der Geltungsbereich der Satzung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB i. V. m. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Gewerbegebiet festgesetzt.
Bauvorhaben sind mit einer mindestens dreireihigen Pflanzung aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen zur freien Landschaft hin einzugrünen.
Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlich.
§ 3
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.