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Ortsrecht
Benutzungsordnung für Absperrmaterialien des Bau und Betriebshofes der Stadt Münster
66.06
vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 260)
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 die nachstehende Neufassung der Benutzungsordnung für Absperrmaterialien des Bau- und Betriebshofes der Stadt beschlossen:
Allgemeines
Der Bau und Betriebshof wird von der Stadt Münster betrieben und unterhalten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hält er u.a. Verkehrstechnik für Verkehrslenkung und Absicherung bereit.
Öffentliche Nutzung
Diese Absperrmaterialien dienen dem Tiefbauamt zur Absperrung von Gefahrenstellen im öffentlichen Verkehrsraum.
Sonstige Nutzung
Daneben wird Vereinen, Verbänden, Nachbarschaften die Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe eingeräumt. Aus dieser Benutzungsordnung kann kein Rechtsanspruch auf Ausleihe abgeleitet werden.
Entgelte
Für die Ausleihe ist ein privatrechtliches Entgelt wie folgt zu erheben:
Bereitstellungspauschale | 40,00 € |
Leihentgelt pro Stück und Tag | 0,40 € |
Behandlung der ausgegebenen Gegenstände
Die ausgeliehenen Gegenstände sind bei der Entgegennahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, pfleglich zu behandeln, vor Beschädigungen zu bewahren und in ordnungsgemäßem Zustand an den Bau- und Betriebshof zurück zu geben. Für fehlende oder beschädigte Absperrmaterialien ist Ersatz zu leisten.
Schlussbestimmung
Diese Benutzungsordnung tritt zum 1.1.2017 in Kraft.