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Herzlich willkommen ...
... bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auf den folgenden Seiten stellen wir unsere vielfältigen Leistungen und Angebote vor. Neben den allgemeinen Informationen, finden Sie auch Querverweise, Kontaktdaten, Merkblätter und Formulare.
Die Internetseiten des Bereiches Gesundheit erreichen Sie unter:
Aktuelles
Geflügelpest
Insbesondere ab Herbst ist das Auftreten der Geflügelpest in Deutschland feststellbar.
Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit, die in zwei Infektionsstufen auftreten kann. Nur die hochpathogenen Viren führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI.
Die Geflügelpest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion (z.B. Hühner, Kraniche).
Das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und bei Wildvögel wird durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) derzeit als „hoch“ eingestuft.
Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen.
Was Sie in der Geflügelhaltung tun können
- Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
- Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Personen sollten nur zu den Tieren, die zwingend Zutritt benötigen.
- Strikt zwischen stalleigener Kleidung (inkl. Schuhen) und Straßenkleidung trennen.
- Ställe und Ausrüstung sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Melden Sie ihr Geflügel (ab 1 Tier) bei der Tierseuchenkasse NRW an: www.landwirtschaftskammer.de
Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Bitte verständigen Sie bei erhöhten Verlusten umgehend Ihr Veterinäramt, Tel. 02 51/4 92-54 00.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des LAVE NRW sowie im Merkblatt für Hobby- und Kleingeflügelhalter.
Was Sie als Bürger tun können
Das Gesundheits- und Veterinäramt bittet alle Bürgerinnen und Bürger:
- Berühren Sie keine kranken oder toten Wildvögel ohne Handschuhe.
- Melden Sie tote Wasser- oder Greifvögel (z. B. Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Bussarde, Kraniche) dem Veterinäramt unter Telefon 02 51/4 92-54 00 oder veterinaeramt@stadt-muenster.de.
- Halten Sie Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, von Fundstellen toter Wildvögel fern.
Übertragung auf den Menschen
Auch wenn vereinzelt Infektionen von Menschen mit Vogelgrippeviren vorkommen können, wird das Risiko einer Übertragung auf die allgemeine Bevölkerung laut dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) derzeit als gering bewertet.
Für beruflich exponierte Gruppen – etwa Beschäftigte in Geflügelhaltungen, Tierärzte, Jägerinnen und Jäger oder Mitarbeitende in Wildtierstationen – besteht hingegen ein geringes bis moderates Risiko.
Das Gesundheits- und Veterinäramt weist darauf hin, dass
- für beruflich exponierte Personen eine Impfung gegen die saisonale Grippe empfohlen wird, um das Risiko einer Virusneukombination zu verringern,
- nach ungeschütztem Kontakt zu infizierten oder toten Vögeln sowie deren Ausscheidungen eine gesundheitliche Nachbeobachtung von 14 Tagen empfohlen wird,
- bei Auftreten von Atemwegs- oder Grippesymptomen eine ärztliche Abklärung mit Testung erfolgen sollte.
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die nur für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. Sie wird übertragen durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.
Von dem derzeit in Europa bestehenden Seuchenzug sind alle baltischen Staaten, Polen, Tschechien und Rumänien betroffen. Während die Seuche im Baltikum bei Wild- und Hausschweinen verbreitet ist, sind in Westeuropa bisher weitestgehend Wildschweine betroffen. Im September 2018 trat die ASP erstmals auch in Belgien, unweit der deutschen Grenze, bei Wildschweinen auf.
Um eine Ausbreitung der Tierseuche auf deutsches Gebiet zu verhindern, appelliert das NRW-Umweltministerium an Fernfahrer sowie Urlauberinnen und Urlauber, nach Möglichkeit keine Wurst- und Fleischwaren aus den oben genannten Regionen mitzubringen und Lebensmittelreste grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Ferner wird gebeten, von Jagdreisen in betroffene Länder abzusehen. Dies gilt insbesondere, da der Erreger in Blut und nicht erhitzten Lebensmitteln über Monate aktiv bleibt.
Wenngleich die Afrikanische Schweinepest für den Menschen ungefährlich ist, weisen infizierte Schweine eine sehr hohe Sterblichkeit auf. Bei einem Ausbruch der Seuche in Deutschland unterliegen nicht nur die betroffenen Gebiete starker Regulierung durch Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, sondern es kommt zu Handelsrestriktionen, die das gesamte Bundesgebiet betreffen. Derzeit existiert kein wirksamer Impfstoff gegen die afrikanische Schweinepest.
- Afrikanische Schweinepest Informationen auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Weitere Infos zur Afrikanischen Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheitinstitut
Neue Kontaktdaten für die Übermittlung von Tierhalter-Versicherungen (TAM-Datenbank)
Aus aktuellem Anlass hat mit sofortiger Wirkung die vom LANUV beauftragte AFC Public Services GmbH drei neue Fax-Nummern und eine neue E-Mail-Adresse zur Entgegennahme der schriftlichen Tierhalter-Mitteilungen (Tierhalter-Versicherung) für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht:
Fax 1: 02 28/9 72 75-100
Fax 2: 02 28/9 72 75-101
Fax 3: 02 28/9 72 75-102
E-Mail: regionalstelle@afc.net
Die aktuellen Formulare sind beim Landesamt abrufbar:
www.lanuv.nrw.de/verbraucher/tiergesundheit/...
Meldepflichten von Tierhaltern
Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen dem Veterinäramt anzuzeigen.
Die Meldung beim Gesundheits- und Veterinäramt ersetzt nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse.
Mehr zur Tierseuchenbekämpfung ...
Enten füttern
...macht vielen Kindern und Erwachsenen Spaß. Und die nach Brot bettelnden Tiere zeigen (scheinbar), dass es nötig ist, sie zu füttern. Allerdings liegt hier ein menschlicher Trugschluss vor: die Tiere erkennen schnell, dass es einfacher ist, sich das Futter von den Menschen zu holen, als sich mühsam an anderen Orten auf die Suche zu machen. Die amtlichen Tierärzte der Stadt Münster und viele Tierschützer raten davon ab, Enten und Schwäne zu füttern.
In Münster ist das Füttern nach der Straßen- und Anlagenordnung sogar verboten.
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