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Varroamilben
Behandlungspflicht für alle Bienenvölker
Alle Bienenstände im Gebiet der Stadt Münster müssen gegen Varroamilben behandelt werden. Dazu hat das Gesundheits- und Veterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die flächendeckend in ganz Deutschland verbreitete Milbe gilt als der weltweit bedeutendste Schädling der Honigbiene. Zwei Behandlungen sind vorgeschrieben: im Sommer zwischen dem 18. Juli und 19. August, im Herbst zwischen dem 19. September und 7. Oktober.
Bienenvölker, die von dem Parasiten befallen sind, werden geschwächt. Ohne Bekämpfung kann die Varroose nach wenigen Jahren zum Zusammenbruch des gesamten Bienenvolks führen. Durch die Weiterverbreitung der Milbe zwischen den Bienenvölkern könnte ohne eine Behandlung der gesamte Bienenbestand gefährdet werden.
Die Behandlung hat mit einem zugelassenen Arzneimittel zu erfolgen.
Diese Liste sowie die Allgemeinverfügung als PDF:
- Allgemeinverfügung zur Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroatose (Varroose) (PDF, 61.5 KB)
- Liste der zugelassenen Arzneimittel (PDF, 33.2 KB)