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Ausbildungsduldung
Sofern Sie im Besitz einer Duldung sind und eine Ausbildung aufnehmen wollen, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Sie eine Ausbildungsduldung erhalten. Die Ausbildungsduldung stellt eine Aufenthaltsperspektive dar und eröffnet damit die Möglichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Sie ist in § 60c AufenthG geregelt.
Weitere Informationen zur Ausbildungsduldung finden Sie auf dieser Seite.
Anforderungen
Für eine Ausbildungsduldung sind u. a. die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Aufnahme bzw. Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Beruf (Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre) oder
- Aufnahme bzw. Absolvierung einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, anschlussfähig ist und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt
Die Anforderungen müssen sämtlich erfüllt sein. Es gibt keine Ausnahmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie uns gerne.
Ausschlussgründe
Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, darf eine Ausbildungsduldung nicht erteilt werden:
- Ihre Duldung hat den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ und/oder ist mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“ versehen
- Bei Beantragung der Ausbildungsduldung noch nicht drei Monate im Besitz einer Duldung, sofern die Ausbildung nicht als Asylbewerber begonnen wurde
- Ihre Identität wurde nicht im Rahmen der geltenden Fristen geklärt
- Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten von insgesamt mehr als 50 Tagessätzen
- Keine Bezüge zu bzw. Unterstützung von extremistischen oder terroristischen
- Es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor
- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
Geltungsdauer
Wenn die Prüfung der Ausbildungsduldung positiv abgeschlossen wurde, werden Sie und ggfs. auch Ihre Familienangehörigen für die Dauer der Ausbildung geduldet.
Die Ausbildungsduldung erhält den Zusatz, dass Ihnen die Ausbildung bei Ihrem Ausbildungsbetrieb erlaubt ist.
Sollten Sie Ihren Ausbildungsbetrieb wechseln wollen, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, damit wir die Änderung Ihrer Duldung prüfen können.
Ihr Ausbildungsbetrieb erhält bei der Erteilung der Ausbildungsduldung ein Informationsschreiben und ist verpflichtet die Ausländerbehörde zu informieren, sollte das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen werden.
Die erteilte Ausbildungsduldung erlischt kraft Gesetzes, wenn Sie wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt werden (über 50 Tagessätze) oder Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen herstellen oder diese unterstützen.
Ausbildungsplatz verloren, was nun?
Wenn Sie Ihren Ausbildungsplatz verlieren oder die Ausbildung abbrechen, erlischt Ihre Ausbildungsduldung und ist dann nicht mehr gültig.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, kann Ihnen jedoch eine Duldung für sechs Monate erteilt werden. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Ausbildungsplatz finden, muss geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet zu verlassen haben.
Perspektive
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird Ihnen eine Duldung für sechs Monate erteilt um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Arbeitsplatz finden, muss auch in diesem Fall geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet zu verlassen haben.
Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung in Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder zeitnah nach Beendigung der Ausbildung einen passenden Arbeitsplatz finden, kann für Sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als qualifizierter Geduldeter geprüft werden.
Hinweis
Eine erteilte Ausbildungsduldung gilt nur im Bundesgebiet und erlischt kraft Gesetzes bei Verlassen des Bundesgebietes und kann unter Umständen nicht neu erteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie „nur“ für wenige Stunden in ein Nachbarland (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz) reisen. Eine Ausbildungsduldung berechtigt weder zur Einreise in ein anderes Land, noch zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet.