Ämter, Einrichtungen, Kundenzentren
Corona-Info
Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt
Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher müssen ab sofort in städtischen Dienstgebäuden keine Maske mehr tragen. Die bundesweite Aufhebung der meisten Corona-Schutzvorkehrungen lassen eine lokale Sonderregelung nicht mehr zu. Gleichwohl wird das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin empfohlen.
Amt für Finanzen und Beteiligungen
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