Greta-Bünichmann-Straße
Statistischer Bezirk: Herz-Jesu
Entstehung: 1994
Amtsblatt: Dez.94
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    Greta Bünichmann wurde am 23.Juni 1635 als angebliche Hexe verbrannt. Sie ist eines von ca. 40
    Opfern, die zwischen 1552 und 1644 in Münster wegen Zaubereiverdachtes gefoltert und getötet
    wurden.
    Quelle: Text des Erläuterungsschilds unter dem Straßennamen.
    Um auch düstere Kapitel unserer Geschichte nicht zu verschweigen, sollte die Straße
    Greta-Bünichmann-Straße benannt werden. Greta Bünichmann, in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts
    geboren, fand am 23. Juni 1635 den Tod, als sie als angebliche Hexe verbrannt wurde.
    Die aus Altenroxel stammende Frau lebte zur Zeit der Anklage seit 14 Jahren in Münster. Wegen
    fadenscheiniger Vorwürfe wurde sie verhaftet, mehrfach gefoltert und dann zum Tode
    verurteilt.
    In Münster ermittelte der Rat zwischen 1552 und 1644 in 29 nachweisbaren Verfahren gegen
    insgesamt 40 Personen wegen Zaubereiverdachts, zum Teil verbunden mit unvorstellbaren, brutalen
    Folterungen. Die Zahl ist im Vergleich zu vielen anderen Gegenden gering, dennoch sind es zu
    viele Personen, denen Unrecht geschehen ist. Durch die Straßenbenennung könnte dieser Personen
    (in erster Linie Frauen) gedacht werden.
    Quelle: aus der Begründung zum Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am
    31.5.1994, Beschlussvorlage Nr. 612/1994
    Proteste
    Schon bald nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte kam es zu heftigen Protesten
    gegen die Benennung. Am 11. Oktober 1994 fand eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der
    über die historischen Fakten und Hintergründe der Benennung informiert wurde. Trotz weiterer
    Proteste blieb die Bezirksvertretung bei ihrer Entscheidung. Mit der Straßenbenennung sollte
    die Erinnerung an die Opfer der Hexenprozesse (in erster Linie Frauen) wachgehalten werden.
    Die Hexenprozesse
    Während eines Zeitraumes von etwa 100 Jahren, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, fielen
    Hunderttausende dem Wahn der Hexenverfolgung zum Opfer. Die Verfolgung betraf zumeist Frauen,
    da diese Bevölkerungsgruppe im 16. Jahrhundert geringgeschätzt wurde und ohne einen familiären
    Zusammenhalt völlig schutzlos war. Die intensivste Verfolgung auf deutschem Gebiet fand in den
    Jahren 1550 bis 1650, mit einem Höhepunkt um 1630 statt. Hexenprozesse wurden in dieser Zeit
    häufig genutzt, um sich missliebiger Zeitgenossen/-innen zu entledigen. Alle Opfer, ohne
    Ausnahme, waren im Sinne der Anklage unschuldig.
    In Münster liegen im Stadtarchiv die Akten über regionale Hexenprozesse zwischen 1552 und 1644
    in relativ lückenloser Form vor. Der Rat ermittelte zwischen 1552 und 1644 in 29 nachweisbaren
    Verfahren gegen insgesamt 40 Personen wegen Zaubereiverdachts, zum Teil verbunden mit
    unvorstellbaren, brutalen Folterungen.
    Im 'Fall' Greta Bünichmann begannen die Ermittlungen Ende Mai 1635.
    Auslöser war die Klage eines Herman Grotenhoff. Greta Bünichmann wurde noch am selben Tage
    verhaftet. Sie gab an, aus Altenroxel zu stammen und seit vierzehn Jahren in Münster zu leben.
    Sie bestritt alle Vorwürfe. Am 5. Juni wurde die Vornahme der Tortur (Folter) beschlossen, die
    Greta Bünichmann ertrug, ohne die Vorwürfe gegen sie zu bestätigen.
    Dann jedoch legte sie ein Geständnis ab, widerrief am 18. Juni erneut und gestand unter der
    Folter schließlich endgültig die ihr zu Last gelegten Taten. Am 23. Juni 1635 wurde sie zum
    Tode durch das Feuer verurteilt. Der Rat erwies ihr jedoch die Gnade, vor der Verbrennung
    enthauptet zu werden. Das Urteil wurde noch am gleichen Tag vollstreckt.
    Die Original-Quellen zu dem Fall befinden sich im Stadtarchiv Münster.
    Literatur: Sabine Alfing: Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit
    Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. Und 17. Jahrhunderts. Münster / New York 1991.
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