A bis Z

Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z 

Suche

Greta-Bünichmann-Straße

Stadtbezirk:Münster-Mitte
Statistischer Bezirk: Herz-Jesu
Entstehung: 1994
Amtsblatt: Dez.94
im Stadtplan anzeigen

Greta Bünichmann wurde am 23.Juni 1635 als angebliche Hexe verbrannt. Sie ist eines von ca. 40 Opfern, die zwischen 1552 und 1644 in Münster wegen Zaubereiverdachtes gefoltert und getötet wurden.
Quelle: Text des Erläuterungsschilds unter dem Straßennamen.

Um auch düstere Kapitel unserer Geschichte nicht zu verschweigen, sollte die Straße Greta-Bünichmann-Straße benannt werden. Greta Bünichmann, in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts geboren, fand am 23. Juni 1635 den Tod, als sie als angebliche Hexe verbrannt wurde.
Die aus Altenroxel stammende Frau lebte zur Zeit der Anklage seit 14 Jahren in Münster. Wegen fadenscheiniger Vorwürfe wurde sie verhaftet, mehrfach gefoltert und dann zum Tode verurteilt.
In Münster ermittelte der Rat zwischen 1552 und 1644 in 29 nachweisbaren Verfahren gegen insgesamt 40 Personen wegen Zaubereiverdachts, zum Teil verbunden mit unvorstellbaren, brutalen Folterungen. Die Zahl ist im Vergleich zu vielen anderen Gegenden gering, dennoch sind es zu viele Personen, denen Unrecht geschehen ist. Durch die Straßenbenennung könnte dieser Personen (in erster Linie Frauen) gedacht werden.
Quelle: aus der Begründung zum Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am 31.5.1994, Beschlussvorlage Nr. 612/1994

Proteste
Schon bald nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte kam es zu heftigen Protesten gegen die Benennung. Am 11. Oktober 1994 fand eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der über die historischen Fakten und Hintergründe der Benennung informiert wurde. Trotz weiterer Proteste blieb die Bezirksvertretung bei ihrer Entscheidung. Mit der Straßenbenennung sollte die Erinnerung an die Opfer der Hexenprozesse (in erster Linie Frauen) wachgehalten werden.

Die Hexenprozesse
Während eines Zeitraumes von etwa 100 Jahren, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, fielen Hunderttausende dem Wahn der Hexenverfolgung zum Opfer. Die Verfolgung betraf zumeist Frauen, da diese Bevölkerungsgruppe im 16. Jahrhundert geringgeschätzt wurde und ohne einen familiären Zusammenhalt völlig schutzlos war. Die intensivste Verfolgung auf deutschem Gebiet fand in den Jahren 1550 bis 1650, mit einem Höhepunkt um 1630 statt. Hexenprozesse wurden in dieser Zeit häufig genutzt, um sich missliebiger Zeitgenossen/-innen zu entledigen. Alle Opfer, ohne Ausnahme, waren im Sinne der Anklage unschuldig.
In Münster liegen im Stadtarchiv die Akten über regionale Hexenprozesse zwischen 1552 und 1644 in relativ lückenloser Form vor. Der Rat ermittelte zwischen 1552 und 1644 in 29 nachweisbaren Verfahren gegen insgesamt 40 Personen wegen Zaubereiverdachts, zum Teil verbunden mit unvorstellbaren, brutalen Folterungen.

Im 'Fall' Greta Bünichmann begannen die Ermittlungen Ende Mai 1635. Auslöser war die Klage eines Herman Grotenhoff. Greta Bünichmann wurde noch am selben Tage verhaftet. Sie gab an, aus Altenroxel zu stammen und seit vierzehn Jahren in Münster zu leben. Sie bestritt alle Vorwürfe. Am 5. Juni wurde die Vornahme der Tortur (Folter) beschlossen, die Greta Bünichmann ertrug, ohne die Vorwürfe gegen sie zu bestätigen.
Dann jedoch legte sie ein Geständnis ab, widerrief am 18. Juni erneut und gestand unter der Folter schließlich endgültig die ihr zu Last gelegten Taten. Am 23. Juni 1635 wurde sie zum Tode durch das Feuer verurteilt. Der Rat erwies ihr jedoch die Gnade, vor der Verbrennung enthauptet zu werden. Das Urteil wurde noch am gleichen Tag vollstreckt.

Die Original-Quellen zu dem Fall befinden sich im Stadtarchiv Münster.
Literatur: Sabine Alfing: Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. Und 17. Jahrhunderts. Münster / New York 1991.

Gehört zum Thema: