Barrierefreiheit

Blick über den Rathausinnenhof
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Münster hat zum Ziel, die Inhalte der Webseite nach § 3 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben, ist ein laufender Prozess. Nicht-konforme Punkte werden schrittweise überarbeitet und an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst. Das bedeutet, dass neue Inhalte nach Möglichkeit barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und alte, nicht barrierefreie Inhalte ausgetauscht werden. 
 

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stadt-muenster.de.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW in Verbindung mit den Web-Content-Accessibility-Guidelines Version 2.1 (WCAG), Konformitätsstufe AA, vereinbar. Einige Inhalte entsprechen noch nicht vollumfänglich diesen Anforderungen. Welche das sind und welche Schritte zur Konformität nötig sind, sind nachfolgend aufgelistet:

 

Alternativtexte bei Bildern und Grafiken

Einige auf der Webseite verwendete alte Bilder und Grafiken haben noch nicht ausreichende beziehungsweise keine Alternativtexte. Diese Bilder sind für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern und anderen Hilfstechnologien nur eingeschränkt zugänglich. Diese Grafiken und Bilder werden sukzessive mit ausreichend beschreibenden Alternativtexten ausgestattet. Neue Bilder und Grafiken für die Webseite werden mit einem Alternativtext veröffentlicht. 

Betroffene Kriterien:

  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt 
     

Inhalte über iFrames

Auf der Webseite werden teilweise noch Inhalte über iFrames eingebunden. Das betrifft insbesondere interaktive Karten. Problem dieser Inhalte ist, dass sie von Screenreadern nicht gelesen und nicht mit der Tastatur gesteuert werden können. 

Ziel ist es, langfristig diese Inhalte auch barrierefrei zur Verfügung zu stellen, sofern sie sich im direkten Einflussbereich der Stadt befinden. 

Betroffene Kriterien:

  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienung 
     

PDF-Dokumente

Einige auf dieser Webseite verwendete, insbesondere alte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. 

Ziel ist es diese Dokumente langfristig zu ersetzen oder in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Neue PDF-Dokumente werden i.d.R. barrierefrei bereitgestellt.

Betroffene Kriterien:

  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen 
     

Eingebettete Videos

Von YouTube eingebundene Videos auf dieser Webseite haben keine Audiodeskriptionen.

Wichtig: Die Stadt Münster kann die Inhalte der Plattform YouTube nicht vollständig barrierefrei gestalten, da sie außerhalb des Verantwortungsbereichs der Stadt liegen.

Betroffene Kriterien:

  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) 
     

Leichte Sprache

Nach Vorgabe des BITV NRW müssen

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite
  • Hinweise zur Navigation der Webseite
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

in leichter Sprache zur Verfügung stehen. Wir arbeiten daran Webseiten-Inhalte, im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen auch in Leichter Sprache anzubieten.
 

Unverhältnismäßige Belastung

Die Stadt Münster arbeitet kontinuierlich daran, Barrieren auf der Website abzubauen, um die Inhalte allen zugänglich zu machen. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt, bestehende Barrieren werden schrittweise im Rahmen der technischen, finanziellen und personellen Ressourcen behoben.

Für einige Inhalte, wie etwa alte PDF-Dokumente, interaktive Karten und Videos, stellt die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von §4 Absatz 4 BITV NRW dar. Wir arbeiten jedoch daran, diese Barrieren schrittweise abzubauen.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 28.10.2025
und zuletzt überprüft am: 28.10.2025.
 

Bewertung

Die Kontrolle der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung der Webseiteninhalte mittels manueller Tests unter Berücksichtigung der Prüfschritte des BITV-Testverfahrens. Bewertungsgrundlage waren die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA. 
 

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Anregungen, Feedback oder Fragen zu der Barrierefreiheit der Webseite haben, melden Sie sich gerne bei online-redaktion@stadt-muenster.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 6 Wochen zu beantworten (§7 Absatz 1 BITV NRW).
 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25 
40219 Düsseldorf 

ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Symbol: Rollstuhl

Barrierefreiheit der städtischen Dienstgebäude

Die Fachstelle „Hilfen für Menschen mit Behinderung“ hat für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Seh- und Hörbehinderungen Informationen zu Zugänglichkeit und Ausstattung städtischer Gebäude zusammengestellt. 

Service für Menschen mit Behinderungen