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Denkmalförderung
Wertvolle Denkmäler
Ein Gebäude zu pflegen, kostet Geld. Der denkmalgerechte Umgang mit einem Gebäude muss nicht unbedingt teurer sein und dennoch kann ein Denkmal manchmal besondere Kosten verursachen. Etwa, wenn spezielle Techniken oder Materialien notwendig sind, um es als historisches Bauwerk zu bewahren. Um Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen von Mehraufwendungen zu entlasten, gibt es verschiedene Förderinstrumente.
Das Team der städtischen Denkmalbehörde lotst Sie durch den Antragsdschungel und stellt den Kontakt zu passenden Fördergebern her.
Steuervorteile
Besonders interessant ist für Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen die indirekte Förderung durch Steuererleichterungen. Dabei können im Rahmen der Einkommensteuer alle Kosten, die für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals anfallen, bis zu 100 % über einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren abgesetzt werden. Die Höhe ist abhängig von den steuerlichen Voraussetzungen des jeweiligen Denkmaleigentümers.
Damit Sie Steuervorteile möglichst umfassend ausschöpfen können, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns abzustimmen.
Eine wichtige Bedingung für die Gewährung von Steuervorteilen ist, dass die Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten fachlich mit der städtischen Denkmalbehörde abgestimmt und anschließend denkmalverträglich ausgeführt wurden.
Nach Abschluss der Maßnahmen können Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen bei der städtischen Denkmalbehörde eine Steuerbescheinigung beantragen, die beim Finanzamt eingereicht wird. Anhand dieser Bescheinigung legt das Finanzamt Höhe und Verteilung der Abschreibungssummen fest.
Der Antrag auf steuerliche Bescheinigung muss in Textform per Formular (Verlinkung erfolgt in Kürze) von den Eigentümerinnen oder Eigentümern beziehungsweise einer oder einem wirksam Bevollmächtigten bei der städtischen Denkmalbehörde gestellt werden. Mit dem Antrag sind außerdem die Rechnungsaufstellung (Anlage zu Nr. 5), sowie die nach Bauteilen und Gewerken geordneten Rechnungen einzureichen. Der Denkmalbehörde bleibt das Recht zur Anforderung von Originalrechnungen vorbehalten.
Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung der Steuerbescheinigung sind in den gemeinsamen Bescheinigungsrichtlinien des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und des Ministeriums der Finanzen geregelt.
Bescheinigungsrichtlinien | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und Ministerium der Finanzen | 28. 11.2025
Zinsgünstige Darlehen
Die Denkmalförderung des Landes NRW durch zinsgünstige Darlehen wird über die NRW.Bank abgewickelt. Das Programm fördert nicht nur Baudenkmäler, sondern auch Gebäude, die von der städtischen Denkmalbehörde als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft werden.
Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für die energetische Ertüchtigung von Baudenkmälern vergibt die KfW-Bank.
Zuwendungen
Fördergelder für Denkmalpflegemaßnahmen an Einzelobjekten stehen beim Land NRW zur Verfügung. Informationen zu der neuen Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen ab 2026 finden Sie hier:
Leitfaden zur Denkmalförderung NRW 2026
Die Antragstellung erfolgt nunmehr ausschließlich über den Online-Antrag im Landesportal.
Die städtische Denkmalbehörde berät Sie gerne, und ermittelt, welche Förderung für Sie in Frage kommen könnte.
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es in speziellen Programmen des Landes NRW, aber auch bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege.
Bitte sprechen Sie uns an.
Wir begleiten Sie bei der Kontaktaufnahme zu Förderinstitutionen.


