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Solaranlagen
Solaranlagen-Planung auf Dächern bestehender Gebäude
Die Planung von Solaranlagen betrifft häufig die Dächer von bereits bestehenden Gebäuden. Bei dem „bereits gebauten Bestand“ ergeben sich dabei oftmals Rahmenbedingungen, welche bei der Planung einer Solaranlage nicht außer Acht gelassen werden können. Die nachfolgenden Empfehlungen sollen helfen, das Ziel der Gewinnung regenerativer Energien mit dem Ziel einer guten Gestaltung in Einklang zu bringen. Für die besonders sensiblen, durch städtebauliche Erhaltungssatzungen geschützten Stadtbereiche wird darüber hinaus dargelegt, in welchen Verfahren die dort erforderlichen Genehmigungen erreicht werden können.
Gestaltungsempfehlungen
Einige Beispiele und Fragestellungen geben Hinweise, wie mit einfachen Mitteln und in Kenntnis der üblichen Modulmaße von Solaranlagen eine Planung erstellt werden kann, welche dann auf ein Gebäude in seiner architektonischen Gestalt abgestimmt ist und so die spätere Gestaltung nicht ausschließlich aus den vorhandenen Positionierungen von Lüftungsauslässen, Dachfenstern und Antennen resultiert.
Verfahrenswege
Die Errichtung einer Solaranlage bedarf keiner Baugenehmigung – jedoch können Regelungen von Bebauungsplänen und Erhaltungssatzungen die Notwendigkeit eines Abweichungsantrags nach der Landesbauordnung NRW oder eine zu beantragende Genehmigung nach den städtebaulichen Erhaltungssatzungen, wie z.B. der Altstadtsatzung, nach sich ziehen.


