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Gesundheitsfachberufe
Die Anzahl der Menschen, die in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen tätig sind, steigt ständig. Damit die Qualität der Arbeit so gut wie möglich gesichert werden kann, hat der Gesetzgeber im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) dem Gesundheitsamt einige Aufgaben übertragen, die mit der Ausübung dieser Berufe in Zusammenhang stehen.
Zum Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger sind manche Dinge erforderlich, die auf den ersten Blick vielleicht recht bürokratisch erscheinen. Das Gesundheits- und Veterinäramt bemüht sich aber, die notwendigen Regeln möglichst gut, schnell und kostengünstig umzusetzen.
Für folgende Themen sind wir der richtige Ansprechpartner:
Gesundheitsfachberufe - Wichtiger Hinweis zum Führungszeugnis!
Zur Zeit kommt es zu Verzögerungen bei dem Versand von Führungszeugnissen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass das Führungszeugnis erst bis zu neun Wochen nach Antragstellung im Gesundheitsamt eintrifft. Hierauf hat das Gesundheitsamt keinen Einfluss, da der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz in Bonn bearbeitet wird.
Sie können das Führungszeugnis auch digital beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier unter:
bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis