Gesundheitsfachberufe
An- und Abmeldungen
Eine Tätigkeit im Gesundheitswesen in Münster - ob selbstständig oder nicht - muss gemäß § 18 des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beim Gesundheitsamt an- und abgemeldet werden.
Das gilt für folgende Berufe:
- Ärztin/Arzt (wird von der Ärztekammer gemeldet)
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/-in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/-in
- Logopädin/Logopäde
- Masseur/-in
- Medizinisch-technische(r) Assistent/-in
- Notfallsanitäter/-in
- Orthoptist/-in
- Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologin/Podologe
- Rettungsassistent/-in
- Zahnärztin/Zahnarzt (wird von der Zahnärztekammer gemeldet)
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung
- Kopie der Berufsurkunde
Sofern Sie angestellt tätig sind, muss ihr Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass die Urkunde im Original vorgelegen hat. - Kopie des Personalausweises
- Praxisadresse oder Arbeitgeberadresse
- Privatadresse
- Beginn und/oder Ende der Tätigkeit
Bestätigung der Anmeldung
Wenn Sie über die Anmeldung eine schriftliche Bestätigung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit; die Bescheinigung kostet 25 €.
Abmeldung, Ummeldung
Hierfür reicht jeweils eine formlose Mitteilung der Änderung. Eine angefragte schriftliche Bestätigung für diese Fälle kostet 15 €.