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Schuleingangsuntersuchung
Aktueller Hinweis: Terminvergabe 2025/2026
Aufgrund vieler Anfragen zur Terminvergabe möchten wir Sie informieren: Alle Kinder und Familien erhalten rechtzeitig automatisch einen Termin von uns. Es ist nicht erforderlich, dass Sie uns aktiv kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Hinweis für dringliche Fälle: Sollte in Ihrem Fall eine besonders dringliche Situation vorliegen, bitten wir Sie, uns eine E-Mail an schularzt@stadt-muenster.de zu senden. Geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten sowie die Dringlichkeit Ihres Anliegens an, damit wir den Fall schnellstmöglich bearbeiten können.
Hintergrund: In Münster werden jährlich mehr als 2.900 Kinder und ihre Sorgeberechtigten zu den gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen eingeladen, untersucht und individuell beraten. Aufgrund der hohen Zahl an Terminen erstreckt sich der Untersuchungszeitraum in der Regel von etwa September des Jahres vor dem eigentlichen Schulbeginn bis in die darauffolgenden Sommerferien – manchmal sogar darüber hinaus.
Allgemeine Informationen
Das Gesundheitsamt beginnt im September 2025 mit der jährlichen Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder in Münster, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden. Die gesetzlich verpflichtende Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt, an der Stolbergstraße 2a.
Ablauf
Es wird der Entwicklungsstand der Kinder in Bereichen wie Aufmerksamkeit, Feinmotorik, Sprache und Mengenverständnis ermittelt. Was Dr. Dagmar Schwarte vom Gesundheitsamt dabei besonders wichtig ist: „Bei der Untersuchung handelt es sich nicht um eine Prüfung.” Um ein möglichst unverfälschtes Bild zu erhalten, appelliert Schwarte an die Eltern, im Vorfeld der Untersuchung nicht extra mit den Kindern zu trainieren. „Es geht darum, dass wir uns ein Bild vom tatsächlichen Entwicklungsstand machen können.“
Eltern schulpflichtig werdender Kinder erhalten vorab eine schriftliche Einladung mit Informationen zur Untersuchung sowie zwei Fragebögen – einen für die Eltern, einen für das Team der Kita, die das Kind besucht. Die Angaben sind freiwillig und unterliegen der Schweigepflicht. „Eltern und Kita können die Entwicklung und Leistungsfähigkeit eines Kindes am besten einschätzen”, sagt Schwarte. „Und je früher uns Informationen zur Verfügung stehen, desto eher können wir – sofern der Bedarf besteht – entsprechende Fördermaßnahmen einleiten.“ Deshalb bitten wir Eltern und Erzieherinnen, Kinder, die in der Kita einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, frühzeitig beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst anzumelden.
Neues Untersuchungskonzept
Alle Kinder werden nach einem neuen Untersuchungskonzept getestet, das sich bundesweit etabliert. Erfahrene Mitarbeiterinnen führen die standardisierten Tests durch. Schulärzte werden nur bei entwicklungs- oder krankheitsbedingten Besonderheiten, erkennbaren Versorgungslücken oder auf Wunsch der Eltern hinzugezogen.
Die dadurch freiwerdenden ärztlichen Ressourcen ermöglichen eine intensive Beratung von Eltern und Schulen, beispielsweise zu Fragen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen sowie zum Thema Schulabsentismus. Auch das Angebot von Schulsprechstunden, das besonders bei zunehmenden psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen verstärkt nachgefragt wird, konnte erweitert werden.
Die Termine finden in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt, was eine individuelle ärztliche Beratung vor Ort ermöglicht und von vielen Eltern geschätzt wird. Der zentrale Untersuchungsort ist zudem gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. „Von vielen Eltern wird diese individuelle Terminabsprache sehr geschätzt”, sagt Schwarte.
Rückstellungen und vorzeitige Einschulung
Entscheidungen über Rückstellungen vom Schulbesuch trifft die Schulleitung der Schule, bei der ein Kind angemeldet wird. Falls Eltern hierzu Fragen haben, sollten sie zunächst das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Erst danach ist die Vorstellung zur Schuleingangsuntersuchung sinnvoll. Bei geplanter vorzeitiger Einschulung sollten die Eltern ebenfalls zuerst die Schulanmeldung abwarten und mit der Schulleitung sprechen.


