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CO2-Kosten für die Heizung

Energiesprechstunde: 25. und 26. November im Haus der Nachhaltigkeit

Symbolbild mit gestapelten Geldmünzen und Kugelschreibern auf einem Blatt Papier

© stevepb by Pixabay

Wer vermietet, muss sich an den CO2-Kosten beteiligen. Das Gesetz hierzu trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Da Eigentümerinnen und Eigentümer die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantworten, tragen sie auch die Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO2-Emission. Das Gesetz soll Vermietende dazu motivieren, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.

Welche Möglichkeiten es in Münster gibt, die CO2-Kosten eines Gebäudes zu senken, ist Thema in der nächsten Energiesprechstunde der Verbraucherzentrale im Haus der Nachhaltigkeit an der Hammer Straße 1. Die Beratung ist nicht nur für Vermietende, sondern auch für Mietende und Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer offen. Die Beratung findet am Dienstag, 25. November, zwischen 9 und 17 Uhr nach vorheriger Terminbuchung sowie am Mittwoch, 26. November, von 14 bis 17 Uhr als offene Sprechstunde ohne Voranmeldung (bitte Wartezeit einplanen) statt.