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Die Davert erhält erneut nationalen Schutzstatus

Das Naturschutzgebiet „Davert MS“ im Süden Münsters soll auf rund 795 Hektar erneut unter nationalen Schutz gestellt werden. Ein Großteil des Wald- und Feuchtgebiets ist bereits Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Neuausweisung durch die zuständige Bezirksregierung Münster soll die bestehenden EU-Schutzvorgaben in deutsches Recht übertragen und die bestehenden, teils ausgelaufenen Verordnungen „Davert“ und „Emmerbach“ ersetzen. Die Stadt Münster legt den Entwurf zur Neuausweisung vom 10. November bis 10. Dezember öffentlich aus.

Wertvolles Waldgebiet mit großer Artenvielfalt

Die Davert wird insbesondere geprägt durch großflächige Stieleichen-Hainbuchen- und bodensauren Eichenwälder und ist als FFH- und Vogelschutzgebiet Bestandteil des europäischen Netzes NATURA 2000. Sie umfasst mehrere Teilflächen im Süden von Münster sowie im Bereich der Kreise Coesfeld und Warendorf.

Erstmals 2001 unter Schutz gestellt

Die Davert wurde erstmals 2001 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 2018 um eine eigene Verordnung für die offenen Emmerbach-Abschnitte ergänzt. Die ursprüngliche Verordnung für das Flora-Fauna-Habitat- und EU-Vogelschutzgebiet lief 2021 aus. Bis Dienstag, 4. November galt für diesen Teil eine Sicherstellungsverordnung, die das Gebiet übergangsweise schützte. Mit der Bekanntgabe im Amtsblatt vom 31. Oktober, dass die Unterlagen öffentlich eingesehen werden können, trat ein Veränderungsverbot in Kraft. Damit blieb der Schutz des Gebiets gewährleistet. 

Entwurf online und im Stadthaus 3 einsehbar

Der Entwurf der Bezirksregierung zur Neuausweisung ist bis zum 10. Dezember auf dieser Internetseite sowie auf der Bezirksregierung Münster online einzusehen. Zudem liegen die Unterlagen montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr im Kundenzentrum Planen und Bauen der Stadt im Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33) aus.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige Berechtigte können während der Auslegungsfrist Bedenken oder Anregungen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster einreichen. Diese müssen Namen, Vornamen und die genaue Anschrift enthalten. Grundstücke, für die Bedenken und/oder Anregungen erhoben werden sollen, sind unter Angabe der Gemarkung, der Flur und der Flurstücke genau zu bezeichnen. Anregungen und Bedenken können per E-Mail gesendet, schriftlich und eigenhändig unterschrieben an die Untere Naturschutzbehörde geschickt oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden (s. Kontaktdaten unten). Für Erklärungen zur Niederschrift wird eine Terminvereinbarung empfohlen.

Weitere Informationen sind im Amtsblatt verfügbar.

 

Kontakt

Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Untere Naturschutzbehörde im Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Postfach: 48127 Münster
 landschaftsplanung@stadt-muenster.de 

 

Eine Erklärung zur Niederschrift ist möglich in den Räumen E401 oder D405. Eine Terminvereinbarung kann erfolgen über die o.g. E-Mail-Adresse oder folgende Telefonnummern: 0251/492-6705 oder -6726.