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Ökologische Umgestaltung der Stauanlage Sudmühle - Einsicht in Bauplanung möglich

Das Tiefbauamt der Stadt Münster beabsichtigt im Stadtteil Sudmühle, die Werse für Fische wieder durchgängig zu machen. Für diese Baumaßnahme veröffentlichlicht die Stadt Münster im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (§ 68 WHG) die Planunterlagen zur Umgestaltung.

Die Stauanlage an der Werse im Stadtteil Sudmühle von oben

An dieser Stelle sollen sich Fische in Zukunft wieder frei flussaufwärts und -abwärts bewegen können. © Stadt Münster

Das Tiefbauamt der Stadt Münster beabsichtigt an der Werse im Stadtteil Sudmühle, nordöstlich des Kernstadtbereichs von Münster, die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Hierfür wird der Hauptverlauf der Werse umgelegt, wodurch dieser zugleich als Fischaufstieg in Form eines Raugerinnes in Riegel-Beckenbauweise fungiert. Für diese Maßnahme ist ein wasserrechtliches Zulassungsverfahren nach § 68 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich. Am 15. Mai 2025 hat das Tiefbauamt den Antrag auf Feststellung des Plans gestellt. 

Der Plan besteht neben textlichen Erläuterungen unter anderem aus einer Übersichtskarte, Detailplänen und Profilskizzen. Der Plan mit den oben genannten Unterlagen wird im Kundenzentrum der Stadt Münster im Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33) zur Einsicht ausgelegt,  in der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 18. August

Gegen das Vorhaben können bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist (1. September) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umwelt und Nachhaltigkeit, Einwendungen erhoben werden.

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt
Planunterlagen