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Jugendsozialarbeit
Jugendhilfe an Schulen
Schulsozialarbeit
Schule und schulische Themen nehmen im Alltag von Familien einen großen Raum ein. Gelegentlich stellen sich bei der Bewältigung der verschiedenen Herausforderung Fragen. Zur Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Eltern wurde die Schulsozialarbeit im Auftrag der Stadt Münster stark ausgebaut. Schulsozialarbeit ist an Schulen nicht mehr wegzudenken und hat sich inzwischen zu einem Qualitätsmerkmal von Schulen entwickelt.
Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Jugendhilfe bedeutet sozialpädagogische Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Fachkräfte am Ort Schule. Dabei bringt die Schulsozialarbeit die Perspektive der Jugendhilfe in die Schule. Dazu gehören die grundsätzlichen Ziele, Aufträge, Prinzipien und Haltungen der Jugendhilfe. Ein wesentlicher Focus der Jugendhilfe am Ort Schule ist es, die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Eltern in den Blick zu nehmen. Wesentliche Ziele der Schulsozialarbeit sind es, Kinder in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern sowie Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dazu gehört ebenfalls, Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken und zu unterstützen. Schulsozialarbeit folgt in ihren Angeboten einem präventiven Grundgedanken und agiert zugleich vorsorglich zur Vermeidung intensiver Einzelfallhilfen. Sie kann dabei allerdings nur wirksam und erfolgreich sein, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sind und alle an Schule tätigen Professionen wirksam zusammenarbeiten.
Wenn Sie mehr über das Angebot der Schulsozialarbeit erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an die entsprechende Fachkraft an Ihrer Schule. Inzwischen gibt es an allen Schulen in Münster Schulsozialarbeiter*innen.
Kontakt
Fachstelle Schulsozialarbeit
Edgar Brey, Tel. 02 51/4 92-51 13, E-Mail: BreyE@stadt-muenster.de
Förderinseln in offenen Ganztagsgrundschulen
Der Start als Schulkind ist für Kinder und Eltern ein großer Schritt. Manche Kinder benötigen über die Angebote der Grundschule und des offenen Ganztags hinaus eine Unterstützung, um sich in der neuen Situation an der Schule gut zurecht zu finden und sich zu orientieren. Aus diesem Grund gibt es inzwischen an vielen Grundschulen in Münster Förderinseln. Eine Förderinsel ist ein individuelles, heilpädagogisches Angebot für Kinder an Grundschulen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Kinder der ersten und zweiten Klasse, damit soll ein gelingender Start an der Grundschule unterstützt werden. Schwerpunkte der heilpädagogischen Förderung sind die Bereiche Wahrnehmung, Motorik, Konzentration sowie emotionale und soziale Fähigkeiten. Darüber hinaus findet eine begleitende Elternberatung statt. Förderinseln gibt es im Rahmen des offenen Ganztags, die Förderung findet also nach dem Unterricht statt.
Wenn Sie mehr über die Arbeit der Förderinseln erfahren wollen, können Sie direkt Kontakt zur heilpädagogische Fachkraft aufnehmen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob es eine Förderinsel an Ihrer Grundschule gibt, sprechen Sie die Fachkräfte der Schule an oder wenden Sie sich an die Fachstelle.
Kontakt
Fachstelle Jugendhilfe in der Primarstufe
Edgar Brey, Tel. 02 51/4 92-51 13, breye@stadt-muenster.de
Sabine Eiken, Tel. 02 51/4 92-57 69, eiken@stadt-muenster.de
Schulkindprojekt "Rückenwind"
Die Einschulung in die Grundschule ist für Kinder und Eltern ein großer Schritt!
Eltern stellen sich dabei viele Fragen:
- Wie kann ich mein Kind im letzten Kita-Jahr unterstützen, damit es einen guten Start in der Schule hat?
- Ist mein Kind gut vorbereitet?
- Was muss ich vor der Einschulung tun?
- Welche Termine gibt es für Eltern?
- Für welche Schule entsacheide ich mich?
Hier setzt das Schulkindprojekt "Rückenwind" im Stadtteil Coerde an. Das Angebot findet in sieben Kitas in Coerde statt. In enger Zusammenarbeit mit den Kitas werden Eltern von Vorschulkindern eingeladen am Schulkindprojekt Rückenwind teilzunehmen.
In der Kita finden für die Vorschulkinder spielerische Förderangebote statt, um die Kinder auf den Übergang vom Kindergarten in die Schule vorzubereiten. Angebote für die zukünftigen Schulkinder sind zum Beispiel die Förderung der Feinmotorik, Stifthaltung, erste Übungen zu Mengen und Logik, der Bereich Sprache sowie Konzentration, Geduld und Ausdauer. In der ersten Zeit der Schule bietet das Schulkindprojekt eine weitere Begleitung der Kinder bis zu den Herbstferien an.
Die Eltern erhalten, ergänzend zu den Angeboten in der Kita, individuelle Unterstützung bei den Vorbereitungen auf die Einschulung. Das kann eine Begleitung zur Schuluntersuchung oder zu Arzt- und Therapieterminen sein. Die Hilfe bei der Organisation von Freizeit-, Sport- und Förderangeboten kann auch dazu gehören. Anregungen für Spiele und Aktivitäten in der Familie werden thematisiert. Die Begleitung zur Schulanmeldung, Beratung zu Schulmaterial, Frühstück und vieles mehr sind ebenfalls Angebote. Insbesondere Eltern, die das Schulsystem noch nicht kennen oder eine andere Sprache sprechen, können durch das Projekt eine gute Unterstützung bis in die Grundschule erhalten.
Das Schulkindprojekt "Rückenwind" ist ein Baustein von vielen Unterstützungs- und Bildungsangeboten im Stadtteil Coerde, damit der Übergang von der Kita in die Grundschule möglichst gut gelingen kann.
Das Schulkindprojekt Rückenwind im Stadtteil Coerde richtet sich an:
- Vorschulkinder, die eine Kita in Coerde besuchen
- Kinder mit einem Förderbedarf in ihren Vorschulkompetenzen und ihrer sozialen Entwicklung
- Eltern von Vorschulkindern in Coerde mit einem Unterstützungswunsch
Kontakt
Fachstelle Jugendhilfe in der Primarstufe
Edgar Brey, Tel. 02 51/4 92-51 13, breye@stadt-muenster.de
Sabine Eiken, Tel. 02 51/4 92-57 69, eiken@stadt-muenster.de
Jugendhilfe in der Kompass-Schule
An der Kompass-Schule, einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, werden Kinder und Jugendliche unterrichtet und gefördert. Diese Kinder können aufgrund von Auffälligkeiten im schulischen und sozial-emotionalen Bereich vorübergehend oder dauerhaft keine Regelschule besuchen. Fachkräfte der Jugendhilfe führen gemeinsam mit sonderpädagogischen Lehrkräften Einzelförderungen und besondere Integrationsmaßnahmen durch, bereiten auf die Arbeitswelt vor und stellen die Kooperation mit weiteren Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe sicher, um gemeinsam mit den Fachkräften der Schule eine gelingende Reintegration gewährleisten zu können.
nach obenJugendhilfe in der Villa Interim
Die Villa Interim ist ein überschulischer Lernort der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster. Hier werden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung innerhalb eines Jahres durch ein multiprofessionelles Team aus Schule und Jugendhilfe so intensiv gefördert, dass sie wieder im Regelschulsystem teilnehmen können. Nach spätestens einem halben Jahr in der Villa beginnt die begleitete Rückführung an die Herkunftsschule.
Eine Fachkraft der Jugendhilfe koordiniert als "Fallscout" das Hilfesystem und bindet damit Eltern, Stammschule und weitere Institutionen in den Hilfeprozess ein. Des Weiteren werden die Schülerinnen und Schüler durch Einzel- und Gruppenangebote in ihrer sozialen Kompetenz gefördert und gestärkt.
Kontakt:
Villa Interim
Bröderichweg 36
48159 Münster
Tel. 02 51/3 90 03-12
Tel. 02 51/3 90 03-0 (Sekretariat Kompass-Schule)
SchrittA@stadt-muenster.de
Haeder@stadt-muenster.de
Unterstützung bei drohendem Schulausschluss: Die Fallclearingstelle „Drohender Schulausschluss“
Wenn die Fördermöglichkeiten einer Schule an ihre Grenzen stoßen und Schülerinnen oder Schülern ein zeitweiliger oder dauerhafter Ausschluss vom Unterricht droht, bietet die Fallclearingstelle „Drohender Schulausschluss“ fachliche Unterstützung.
Was ist die Fallclearingstelle?
Die Fallclearingstelle ist ein multiprofessionelles Fach- und Beratungsgremium. Sie arbeitet an der Schnittstelle zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheitshilfe, um gemeinsam Lösungen für komplexe Problemlagen zu finden.
Das Gremium setzt sich aus Expertinnen und Experten verschiedener Fachbereiche zusammen:
- Schulaufsicht
- Gesundheitsamt
- Amt für Schule und Weiterbildung (Schulpsychologische Beratungsstelle)
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Kommunaler Sozialdienst, Jugend- und Jugendsozialarbeit)
Zielgruppe und Angebote
Das Angebot ist schulübergreifend und steht für alle Schulformen offen. Es richtet sich an Fachkräfte von Schülerinnen und Schüler, bei denen schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder bereits ausgesprochene Ordnungsmaßnahmen den Schulbesuch gefährden.
Zusätzlich berät die Stelle verbindlich über die Aufnahme in spezielle Förderangebote:
- Kompass-Schule: Für die Jahrgangsstufen 1–10 mit (vermutetem) intensivpädagogischem Förderbedarf (§15 AO-SF).
- Villa Interim: Für die Jahrgangsstufen 5–8, mit dem Ziel einer Rückkehr zur Stammschule innerhalb eines Jahres.
Ablauf und Beratung
Im Beratungsprozess werden verschiedene Perspektiven beleuchtet, um individuelle Lösungswege zu entwickeln. Dazu gehören pädagogische, psychologische, medizinische sowie schul- und jugendhilferechtliche Fragen.
- Sitzungen: Finden ca. einmal monatlich freitags statt.
- Protokoll: Jede Sitzung wird protokolliert; alle Beteiligten erhalten eine Kopie.
- Datenschutz:Für eine namentliche Beratung ist eine Schweigepflichtsentbindung der Erziehungsberechtigten notwendig. Ohne diese erfolgt die Beratung vollständig anonymisiert.
Anmeldung und Fristen
- Telefonische Anmeldung: Ein Fall muss vorab ausschließlich telefonisch bei der Koordination angemeldet werden – bis spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin.
- Schriftliche Unterlagen: Die Darstellung des Falles erfolgt über einen Vordruck und muss spätestens eine Woche vor dem Termin eingereicht werden.
Die genauen Termine können Sie dem aktuellen Flyer entnehmen. Zeit und Ort der Sitzung werden den Beteiligten spätestens am Montag vor dem Termin per E-Mail mitgeteilt.
Flyer Fallclearing drohender Schulausschluss 2026
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Unterstützung bei Schulabsentismus: Die Fallclearingstelle „Schulabsentismus“
Wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht regelmäßig versäumen und bestehende Maßnahmen der Schule oder externer Dienste nicht mehr ausreichen, bietet die Fallclearingstelle „Schulabsentismus“ fachliche Unterstützung. Sie wurde 2023 ins Leben gerufen, um komplexe Problemlagen ganzheitlich zu analysieren und neue Perspektiven für die schulische Teilhabe zu entwickeln.
Was ist die Fallclearingstelle?
Die Fallclearingstelle ist ein multiprofessionelles Fach- und Beratungsgremium. Sie arbeitet an der Schnittstelle zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheitshilfe, um gemeinsam individuelle Lösungen zu erarbeiten und den Schulabsentismus nachhaltig zu reduzieren.
Das Gremium setzt sich aus Expertinnen und Experten verschiedener Fachbereiche zusammen:
- Schulamt für die Stadt Münster (Inklusionsfachberatung Sekundarstufe)
- Gesundheitsamt (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulärztlicher Dienst).
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Fachstelle Jugendsozialarbeit/ Jugendhilfe an Schulen).
- Amt für Schule und Weiterbildung (Schulpsychologische Beratungsstelle)
- Spezialisierte Institutionen (z. B. Villa Interim, Werkstattschule).
Zielgruppe und Angebote
Das Angebot richtet sich an Fachkräfte, die mit Schülerinnen und Schülern arbeiten, bei denen der Schulabsentismus bereits weit fortgeschritten ist.
Die Fallclearingstelle berät verbindlich über die Aufnahme in spezielle Förderangebote:
- Villa Interim: Für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 aller Schulformen mit dem Ziel der Rückführung in die Stammschule.
- Digitaler schulischer Lernort: Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10, wenn eine Teilnahme am Präsenzunterricht zeitweise nicht möglich ist.
- Werkstattschule Münster: Für Schülerinnen und Schüler im 9. oder 10. Schulbesuchsjahr.
- Hinweis: Schüler im 11. Schulbesuchsjahr werden nicht berücksichtigt, da hierfür andere Unterstützungsformate in Münster existieren.
Ablauf und Beratung
Im Beratungsprozess werden verschiedene Perspektiven beleuchtet, um individuelle Lösungswege zu entwickeln. Dazu gehören pädagogische, psychologische, medizinische sowie schul- und jugendhilferechtliche Fragen.
- Sitzungen: Finden in der Regel 9-mal jährlich mittwochs zwischen 08:30 und 14:15 Uhr statt.
- Protokoll: Jede Fallberatung wird in einem Ergebnisprotokoll mit konkreten Handlungsempfehlungen dokumentiert und den Beteiligten zugesandt.
- Datenschutz: Für eine namentliche Beratung ist eine Schweigepflichtsentbindung der Erziehungsberechtigten notwendig. Ohne diese erfolgt die Beratung vollständig anonymisiert. Beratungen für die Inanspruchnahme von freiwilligen Angeboten (Villa Interim, Werkstattschule) sind nur bei Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung der Erziehungsberechtigten möglich.
Anmeldung und Fristen
- Telefonische Anmeldung: Ein Fall muss vorab ausschließlich telefonisch bei der Koordination angemeldet werden – bis spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin.
- Schriftliche Unterlagen: Nach der Anmeldung versendet die Koordination einen Vordruck für die Falldarstellung. Dieser muss spätestens eine Woche vor dem Termin eingereicht werden.
Die genauen Termine können Sie dem aktuellen Flyer entnehmen. Zeit und Ort der Sitzung werden den Beteiligten spätestens am Mittwoch vor dem Termin per E-Mail mitgeteilt.
Flyer Fallclearing Schulabsentismus 2026


