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Bodenordnung
Aufgrund der ständigen Nachfrage von Bauwilligen nach Bauplätzen erschließt die Stadt Münster regelmäßig neue Baugebiete. Dazu werden Bebauungspläne auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In den Bebauungsplänen sind die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen, die Bauflächen und vieles andere festgesetzt. Die Realisierung der Bebauungspläne ist nicht immer auf Anhieb möglich, denn eine freiwillige Einigung der Grundstückseigentümer scheitert oft an den unterschiedlichen Interessenlagen. Oft muss die Grundstücksstruktur an Grund und Boden in diesen Bereichen durch die Bodenordnungsverfahren „Umlegung“ oder „vereinfachte Umlegung“ neu gestaltet werden, damit die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) ermöglicht werden kann.


