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Fair formuliert
Seit dem 1. Januar 2019 sieht das Personanstandsrecht neben "männlich", "weiblich" und keine Angabe als weitere Auswahl "divers" vor. Die Verwaltung ist deshalb aufgefordert, die geschlechtliche Vielfalt in ihren Veröffentlichungen und Dokumenten, Anschreiben und Formularen abzubilden.
Dazu hat der Ausschuss für Gleichstellung am 27. Januar 2022 mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt, Die Linke und Die Partei/ÖDP entschieden, dass die Stadt Münster in ihrer schriftlichen Kommunikation den Genderstern verwendet. Das auch Asterisk genannte Sonderzeichen * soll die geschlechtliche Vielfalt der Bürger*innen der Stadtgesellschaft besser abbilden und Diskriminierungen vorbeugen.
Der Genderstern soll im Schriftgebrauch der Stadtverwaltung jedoch nicht generell angewendet werden. Anders als etwa andere Kommunen und Ministerien, die die Verwendung zum Teil entweder grundsätzlich vorschreiben oder grundsätzlich verbieten, gilt in Münster eine "Kann-Option": Hier soll die Verwendung des Asterisks/Genderstars lediglich "freigestellt" werden, so die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses für Gleichstellung. Das bedeutet in der Praxis, dass die Autor*innen entsprechender Schriftstücke zum Beispiel in Abhängigkeit ihrer jeweiligen Leser*innen den Genderstern wahlweise verwenden oder nicht verwenden können. Das übergeordnete Ziel einer verständlichen, geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Verwaltungssprache soll für beide Fälle gelten.
Regelungen der Stadtverwaltung
Es gelten folgende verbindliche Regelungen in der Verwaltung der Stadt Münster:
- In der internen und der externen Kommunikation wird wo immer möglich auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen zurückgegriffen. Das generische Maskulinum ("die Lehrer", "die Ärzte") soll durch geschlechtergerechte Formulierungen ersetzt werden.
- Im internen Schriftverkehr sowie für den Schriftverkehr mit der Bevölkerung (auch bei Formularen, gedruckt wie online) ist die Verwendung des Gendersterns (Asterisk*) allen Mitarbeitenden als Kann-Option freigestellt. Der Stern zwischen maskuliner und femininer Endung dient in diesem Zusammenhang als Platzhalter, um allen Geschlechtsidentitäten Raum zu geben. Der Genderstern ersetzt auch Schreibweisen wie Lehrer/-in oder Polizist/-in.
- Die Formulierungen "Sehr geehrte Damen und Herren" oder "Liebe Bürgerinnen und Bürger" sind weiter zugelassen. Ist die Person, die angesprochen oder angeschrieben wird, persönlich bekannt und die bisherige Anrede war "Herr/Frau", kann diese auch weiterverwendet werden. Ergänzend dazu gibt es allgemeine Anreden wie "Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Gäste", "Sehr geehrte Anwesende" oder "Guten Tag (Vorname) (Nachname)".
- Wo eine Angabe der Geschlechtszugehörigkeit erforderlich ist, zum Beispiel in Formularen, werden vier Optionen ("männlich", "weiblich", "divers", "ohne Angabe") angeboten.
- Die Verwendung des Gendersterns im Rechtsverkehr der Stadt (z. B. Bescheide, Amtsblatt) wird noch geprüft. Der Leitfaden wird je nach Ergebnis ggf. aktualisiert. Bis dahin ist auf den Genderstern in diesen Texten zu verzichten.
- (Fach- und Rechtsbegriffe bleiben von den Regelungen dieses Leitfadens ausgenommen. Generell gilt: so fachbezogen wie nötig - so bürgernah wie möglich.)
- Rollenklischees und Stereotype sind zu vermeiden, nicht nur in Texten, sondern auch bei der Auswahl von Fotos.
- Hinweise wie "Aus Gründen der Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet" und das damit verbundene Vorgehen sind tabu.