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Hornissen

Hornissen haben den gleichen Körperbau wie Wespen, sind aber deutlich größer. Ein Hornissenstich ist nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Hornissen gehen Begegnungen mit Menschen stärker aus dem Wege als Wespen.

Wenn man jedoch ein Volk am Nest provoziert hat, muss man sehr schnell laufen, um sich vor Angriffen zu schützen (ca. 15 m Verfolgung).

Besuchen Sie die informative Hornissen-Ausstellung auf Haus Heidhorn, NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V., Westfalenstr. 490, 48165 Münster, Tel.: 0 25 01 / 9 71 94-33
Öffnungszeiten: Mo - Do von 9 - 13.30 Uhr. Die Präsentation zur Ausstellung finden Sie unter: www.nabu-naturschutzstation-muensterland.de (Artenschutz / Hornissen / Powerpoint-Präsentation)

Hornissen stehen unter Schutz. Ihre Nester dürfen ohne Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde weder beseitigt noch umgesiedelt werden.

Das Verfahren:
Der Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde prüft vor Ort zusammen - mit einem Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer - um welche Hautflüglerart es sich handelt und ob das Nest geduldet werden kann. Dann wird entschieden, ob gegebenenfalls eine Umsiedlung möglich ist. Erst dann darf umgesiedelt werden.

Die gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist ebenfalls vorab einzuholen, falls im Falle einer Beseitigung eines Nestes ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden muss.

Beratung bei geschützten Arten und Ansprechpartner für die Ausnahmegenehmigung:

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 15 / -6714
umwelt@stadt-muenster.de