Umweltwegweiser

Haus mit grün bewachsener Fassade

Osterfeuer

Das Osterfeuer darf nicht zur Abfallverbrennung genutzt werden. Zugelassen ist nur das Verbrennen von trockenen pflanzlichen Abfällen. Ein genügend großer Abstand zu Gebäuden, Wald- und Heckenbereichen etc. muss unbedingt eingehalten werden. Rauch darf den Verkehr nicht gefährden. Die Feuerwehr berät gern.

Achtung! In Holz- und Reisighaufen haben oft zahlreiche Tiere (z. B. Igel, Reptilien, Vögel) Unterschlupf gefunden. Das Holz sollte erst kurz vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Haufen schon länger, rettet ein Umsetzen manches Tierleben.

Das Osterfeuer muss beaufsichtigt werden, bis es vollständig erlischt. Abgelöschte Reste des Osterfeuers gehören in die Restmülltonne, nicht in die Biotonne.

Haus der Nachhaltigkeit

In zentraler Lage finden im Haus der Nachhaltigkeit, neben regelmäßigen Angeboten der städtischen Nachhaltigkeits- und Energieberatung der Verbraucherzentrale, abwechslungsreiche Expert*innengespräche, Veranstaltungen und Mitmachangebote statt.

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