Glatzer Weg
Im Jahre 1936 wurde diese Straße nach Stadt und Landschaft Glatz in Niederschlesien benannt.
Das Glatzer Bergland ist ein Teil der mittleren Sudeten, wird als großer Kessel von Heuscheuer,
Habelschwerdter Gebirge, Glatzer Gebirge, Reichensteiner und Eulengebirge umgeben und bildet
ein wichtiges Durchgangsland nach Böhmen. Die Stadt Glatz ist die Hauptstadt der ehemaligen
Grafschaft an der Glatzer Neiße. Sie wurde im Jahre 1275 gegründet.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche
Zeitung, am 25.4.1957
Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung Münster-Mitte (BV Mitte) einen umfassenden Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstanden sind, und zu der Frage, ob die NS-Ideologie in diesen Straßenbenennungen sichtbar würde. Der Bericht wurde am 18. Januar 2022 der Bezirksvertretung Mitte vorgelegt.
Dort heißt es:
„Der Straßenname wurde am 17. September 1936 vergeben: „In Anlehnung an die Oberschlesier
Straße sollen die südlicher belegenen Wege wie folgt nach landsmannschaftlichen, insbesondere
auslandsdeutschen Bezeichnungen benannt werden: Sudenten-Weg, Eger-Weg, Glatzer-Weg,
Siebenbürgen-Weg, Hermannstadt-Weg, Kronstadt-Weg, Klausenburger-Weg, Prinz-Eugen-Straße“.53
Die Begründung für die Vergabe des Straßennamens ist insofern denkwürdig, als es sich bei Glatz
– anders als bei den sonst in der Verfügung genannten Orts- und landsmannschaftlichen Namen –
nicht um einen Ort außerhalb des Deutschen Reichs handelt. Glatz gehörte zwischen 1742 und 1945
zu Preußen und entsprechend zwischen 1871 und 1945 zum Deutschen Reich. Glatz war der Name
einer Stadt und einer Grafschaft bzw. eines Kreises in der preußischen Provinz Schlesien. Glatz
gehörte zum Regierungsbezirk Breslau. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges gehört die Stadt zu
Polen und heißt Kłodzko. Zum Zeitpunkt der Namensvergabe gehörte die Stadt jedoch zum Deutschen
Reich. Glatz gehörte seit Ende des Ersten Schlesischen Krieges 1742 zu Preußen. 1807 widerstand
die Stadt einer französischen Belagerung. Nach dem Ersten Weltkrieg verlangte der Versailler
Vertrag, in Teilen der Provinz Schlesien Volksabstimmungen über den Verbleib beim Deutschen
Reich oder den Wechsel in die neugegründete Republik Polen abzuhalten. Unter anderem in
Reaktion auf die Vorschriften des Vertrages wurde die Provinz Schlesien in die neuen
preußischen Provinzen Nieder- und Oberschlesien geteilt. Glatz gehörte zur neuen Provinz
Niederschlesien, die von den Volksabstimmungen und der späteren Gebietsabtretung an Polen nicht
betroffen war.“
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