A bis Z

Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Hermannstraße

Stadtbezirk:Münster-Mitte
Statistischer Bezirk: Josef
Entstehung: 1876
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Benannt nach Bischof Hermann II., Graf zu Katzenellenbogen, der erste Fürstbischof von Münster

Dieser Straßenzug wurde im Jahre 1876 nach Hermann II., Graf zu Katzenellenbogen, benannt. Der Graf zu Katzenellenbogen war der erste Reichsfürst in der Reihe der münsterschen Bischöfe und übte sein Amt von 1174 bis 1203 aus. Er erhob St. Ludgeri zur Kollegiatskirche und erbaute die gleichfalls als Kollegiatskirche errichtete St.-Martini-Kirche. Er trug in Münster Sorge für ein geordnetes Städtewesen und umgab die Stadt mit einer neuen festen Mauer, Toren und Türmen und einem Graben im Verlauf der jetzigen Promenade.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche Zeitung, 1957/58

Hermann II. Graf von Katzenellenbogen, †1203 Kloster Marienfeld.
Fürstbischof Hermann II. gilt als der erste Fürstbischof von Münster. Er hatte an einem Kreuzzug Kaiser Barbarossas teilgenommen und war zeitweilig sogar dessen Kanzler gewesen. Mit dem Sturz Heinrichs des Löwen und der Zerschlagung seines sächsischen Herzogtums begann die Territorialisierung des Reiches und die Stärkung der Fürsten. Dieser Entwicklung gemäß, gewann Hermann II. die Herzogsrechte für das Gebiet seiner Diözese und machte Münster auch zur politischen Hauptstadt des Bistums. Durch diese Funktion erhielt Münster im Inneren ein neues, herrschaftlicheres Gesicht. Der Stadt wurde Marktrecht und eine eigene autonome Gerichtsbarkeit zuerkannt. Zur Zeit Hermanns II. entstanden die Aegidii-, Martini- und die Servatiikirche, sowie die Stadtmauer, Festungswälle und Gräben. Die Wehranlagen schützten die Stadt zwar, begrenzten aber auch ihre weitere Ausdehnung für mehr als sechs Jahrhunderte.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000

Die Verfassung des Bistums Münster - das Fürstbistum
Mit dem ausgehenden Mittelalter entwickelte sich das Bistum Münster allmählich zu einem selbständigen Staatswesen. Das Hochstift Münster, das aus dem Ober- und dem Niederstift bestand, wurde von einem Bischof regiert, der als Fürstbischof geistlicher Würdenträger und als deutscher Reichsfürst zugleich weltlicher Herrscher war. Der Landesherr wurde vom Domkapitel gewählt, als Bischof vom Papst bestätigt und vom deutschen Kaiser als Reichsfürst belehnt.
Die Gesetzgebung des geistlichen Staates ging von den Landständen aus. Diese setzten sich aus dem Domkapitel (41 Domherren), der landtagsfähigen Ritterschaft und den Vertretern der 13 Stiftsstädte Münster, Ahlen, Beckum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Dülmen, Haltern, Rheine, Telgte, Vreden, Warendorf und Werne zusammen. Den mächtigsten Landstand bildete das Domkapitel, das seine Vorrangstellung vom Recht auf die Bischofswahl ableitete. Dar Landtag, die so genannte Ständeversammlung, dessen wichtigste Aufgabe es war, den Steuerhaushalt zu verabschieden, tagte auf Einberufung durch den Bischof. Das Fürstbistum, dessen Einwohnerzahl um 1650 bei ca. 200.000 Seelen lag, war in 12 Verwaltungsbezirke, die so genannten Ämter eingeteilt, die von adeligen Drosten und Amtsmännern verwaltet wurden.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000

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