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Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter festgesetzt. Berücksichtigt wird dabei die Vielfalt, Eigenart oder auch Schönheit des Landschaftsbildes und der Erholungswert.
Verboten sind alle charakterändernden Handlungen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, wie
- das Errichten oder Ändern baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen,
- die Anlage oder Veränderung von Gewässern,
- Aufschüttungen oder Abgrabungen,
- die Beseitigung oder Beschädigung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 14/-67 29
umwelt@stadt-muenster.de