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Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Vom Gesetzgeber wurde die Nachtruhe auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr festgelegt. In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Betätigungen, die die Nachtruhe stören können, verboten.
Eine Ausnahme besteht u. a. für Industriebetriebe sowie in behördlich genehmigten Fällen.
Ordnungsamt
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Klemensstr. 10
48143 Münster
Tel. 492-3212
ordnungsamt@stadt-muenster.de
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