Seiteninhalt
Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Das Verbrennen von Abfällen, auch von Gartenabfällen, ist verboten. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
Lediglich die bei der Landschaftspflege angefallenen pflanzlichen Abfälle dürfen mit Genehmigung der Stadt Münster an der Anfallstelle bis zum 15. März verbrannt werden. Für die gebührenfreie Genehmigung zur Verbrennung von Schlagabraum ist immer ein Antrag erforderlich, dem auch ein Lageplan beizufügen ist. Die Leitstelle der Feuerwehr ist vom Antragsteller vor dem Entzünden des Feuers unter der Rufnummer 02 51/2 02 50 telefonisch in Kenntnis zu setzen.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-68 50
umwelt@stadt-muenster.de
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
Feuerwehr-Notruf:
Tel. 1 12