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Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume, Baumgruppen oder Findlinge festgesetzt werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Die Beseitigung eines Naturdenkmales sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten. Insbesondere ist es nicht gestattet,
- im Kronentraufenbereich von Bäumen (Fläche unter der Baumkrone) Befestigungen (Asphalt, Beton, Pflasterung), Abgrabungen, Aufschüttungen oder Auffüllungen vorzunehmen,
- den Boden durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen zu verdichten,
- Auftausalze zu verwenden,
- Schilder, Leitungen oder Drähte an den Naturdenkmälern zu befestigen.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/natur-und-landschaft/schutzgebiete-naturdenkmale/naturdenkmale
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. +49 251 4926744
umwelt@stadt-muenster.de