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Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Naturschutzgebiete werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Pflanzen- und Tierarten ausgewiesen und zwar aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das geschützte Gebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern können. Insbesondere ist es nicht gestattet
- bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen,
- Bäume, Sträucher oder Pflanzen zu beschädigen oder zu entnehmen,
- Flächen außerhalb von Wegen zu betreten, zu befahren oder dort zu reiten,
- in den geschützten Gebieten Feuer zu machen, zu rauchen oder zu grillen.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 14/-67 27
umwelt@stadt-muenster.de