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Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Putzwasser gehört nicht in Straßen- bzw. Hofeinläufe, weil sie an Kanäle angeschlossen sind, die das Wasser meist ungeklärt in den nächsten Bach führen. Wer das nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zum Schutz der Gewässer und Pflanzen sollte Putzwasser in die Toilette geschüttet werden. Auch Straßenbäume und Pflanzen werden durch die Schadstoffe im Putzwasser geschädigt.