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Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Einweggetränkeverpackungen aus Glas, Weißblech und Kunststoff (PET) für Wasser, Bier, alkoholhaltige Mischgetränke und Erfrischungsgetränke mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 l sind nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung mit einem Zwangspfand belegt.
Jede/r Vertreiber*in ist verpflichtet, bei Verkauf der Einweggetränkeverpackung ein Pfand von 0,25 Euro zu erheben und dieses bei Rückgabe der entleerten Verpackung zu erstatten.
Im Anschluss unterliegt der/die Vertreiber*in der Verpflichtung, eine Verwertung des Verpackungsmaterials sicherzustellen.
Im Gegensatz dazu werden Mehrwegverpackung/Mehrwegsysteme mehrfach benutzt.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-68 50
umwelt@stadt-muenster.de