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Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Von unbebauten Grundstücken und von Grundstücken, die nach dem 28.9.1989 bebaut wurden und werden, dürfen keine Drainage- und Grundwässer in die Kanalisation eingeleitet werden. Auf Antrag kann für die Bauzeit eine zeitlich begrenzte Grundwasserentnahme vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz genehmigt werden.
Für diesen Zeitraum wird auch einer Einleitung in die Kanalisation vom Tiefbauamt zugestimmt.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/wasser/grundwasser
Grundwasserentnahme
Albersloherweg 450
48167 Münster
Tel. +49 251 4926797
umwelt@stadt-muenster.de
Amt für Mobilität und Tiefbau
https://www.stadt-muenster.de/tiefbauamt/abwasser/zustands-und-funktionspruefung
Grundstücksentwässerung
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel. +49 251 4926641
grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de