Seiteninhalt
Service
Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Essensreste privater Haushalte gehören in die Biotonne. Betriebe dürfen Speiseabfälle tierischer Herkunft nicht über die Biotonne entsorgen, sondern müssen diese Abfälle nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz über einen genehmigten Speiseabfallverwerter entsorgen (Futtermittelaufbereitungsanlage).
Auf keinen Fall dürfen Essensreste in die Toilette gegeben werden. Sie verstopfen die Rohre und locken Ratten an.
Abfallwirtschaftsbetriebe (awm)
https://www.awm.stadt-muenster.de
Kundenservice
Rösnerstr. 10
48155 Münster
Tel. +49 251 605253
Öffnungszeiten: Mo - Do 8 - 17 Uhr, Fr 8 - 16 Uhr
awm@stadt-muenster.de
Gesundheits- und Veterinäramt
https://www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Nieberdingstraße 30a
48155 Münster
Tel. +49 251 49254 61
veterinaeramt@stadt-muenster.de