Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage allen Lebens. Ziel des Gewässerschutzes ist, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).
Auf dieser Grundlage sind der Bestand der Ressource Wasser und seine Qualität dauerhaft zu erhalten und - soweit bereits geschädigt - wieder herzustellen. Jeder Eingriff in den Wasserhaushalt geht mit mehr oder minder starken Auswirkungen auf den Naturhaushalt einher. Daher gilt es im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft die Ressource Wasser weitgehend zu schonen. Nachhaltigkeit bedeutet, den Eintrag von Schadstoffen soweit wie möglich zu vermeiden und einen sparsamen Umgang mit dem Lebensgut Wasser zu erzielen.
Aufgabe der Unteren Wasserbehörde innerhalb der Umweltbehörde ist es, den Wasserhaushalt vorsorgend zu schützen. Sie wirkt deshalb auf die Nutzer (z.B. Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaft, Verbände und auch Privatleute) ein, um diese Einflüsse mit dem naturräumlichen Funktionen in Einklang zu bringen.
Dabei stehen nicht nur die wasserrechtlichen Vorschriften (z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Richtlinien und Verordnungen) im Vordergrund, vielmehr geht es auch um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um die Ressource Wasser nachhaltig zu schützen.
Die wesentlichen Aufgaben zum Schutz der Gewässer sind:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
York-Kaserne, Gebäude 12 und 14
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Postfach: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-67 01
Fax 02 51/ 4 92-77 37
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Detlev Riep
Tel. 02 51/4 92-67 70
RiepD@stadt-muenster.de