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Ermäßigungen und Zuschüsse
Ermäßigungen
Sie interessieren sich für die Teilnahme an einer Weiterbildung, um sich beruflich fortzubilden, sich persönlich mit neuen Themen auseinanderzusetzen oder etwas Neues zu lernen - aber verfügen zurzeit nicht über die nötigen Finanzen?
Vielleicht haben Sie auch Anspruch auf Ermäßigungen der vhs? Dann sollte Ihrer Weiterbildung nichts mehr im Wege stehen.
Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes in Höhe von 50 % auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Personen, die
- Leistungen nach dem SGB II,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- den MÜNSTER-PASS der Stadt Münster besitzen.
Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes in Höhe von 30 % auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Personen, die
- im Arbeitslosengeldbezug (SGB III) stehen oder
- schwerbehindert sind mit einem Grad von mindestens 50 % (Begleitperson frei bei Kennzeichen B).
Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes in Höhe von 10 % auf Kurse und Veranstaltungen erhalten
- Studierende (unter 27 Jahren bei Vorlage des gültigen Nachweises) und
- Schülerinnen und Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte Angebote speziell für Schülerinnen und Schüler handelt.
Die Ermäßigung gilt nicht, wenn eine Förderung der beruflichen Bildung im Rahmen der Arbeitsförderung möglich ist.
Möchten Sie eine Ermäßigung beantragen, melden Sie sich bitte online, persönlich oder schriftlich an. Bei der Online-Anmeldung können Sie Ihre aktuellen Bescheide auch direkt als PDF an uns senden. Ansonsten bringen Sie die Nachweise für den Ermäßigungsgrund direkt mit. Der Ermäßigungsgrund muss bei der Anmeldung sofort vorgelegt werden. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.
Die Ermäßigungsregelungen gelten nicht für im Kurs zur Verfügung gestellte Bücher, Manuskripte, Prüfungen, Verpflegung und sonstige Sachkosten.
Tages- und Studienfahrten sowie besondere Veranstaltungen können nicht ermäßigt werden. Dies gilt auch bei Kursen, die generell ermäßigt sind. Diese Veranstaltungen sind im Programm mit dem Hinweis "ermäßigt" gekennzeichnet.
Bildungsscheck NRW - Weiterbildungsförderung für Berufstätige
Mit dem Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro.
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Wer wird gefördert:
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und dieser trägt den verbleibenden Eigenanteil.
- Betriebsgröße: maximal 249 Beschäftigte
- Anzahl: maximal zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
- In Einzelfällen sind Beschäftige des öffentlichen Dienstes ebenfalls förderberechtigt
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Wer wird gefördert:
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den verbleibenden Eigenanteil.
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
- der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Einkommenssteuerbescheid
- Anzahl: maximal ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
- Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst erhalten einen Bildungsscheck
- Selbständige können ab sofort wieder einen Bildungsscheck erhalten
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. Angebote wie Sprach- und EDV-Kurse, fachliche Qualifikationen sowie Lern- und Arbeitstechniken.
Zu Terminabsprachen melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer per E-Mail beim Beratungsteam:
weiterbildungsberatung-vhs@stadt-muenster.de
Die Förderung wird finanziert durch das Land NRW und den Europäischen Sozialfonds.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck:
Bildungsprämie - Weiterbildungsförderung für Berufstätige
Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus - aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.
Dank der Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Wer sich weiterbilden möchte, kann jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten.
Ein größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Ebenfalls können auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden.
Bitte zu allen Beratungsgesprächen mitbringen:
- amtlicher Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen (bis 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten gibt es die Bildungsprämie, sonst eventuell den Bildungsscheck)
- gegebenenfalls Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
Zu Terminabsprachen melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer per E-Mail beim Beratungsteam:
weiterbildungsberatung-vhs@stadt-muenster.de
Weitere Informationen zur Bildungsprämie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung: