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Wahl-ABC Europawahl
Ausübung des Wahlrechts durch Unionsbürger
Zur Europawahl sind auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt.
Automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen werden diejenigen Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die bereits bei den letzten Europawahlen einen Antrag auf Eintragung gestellt haben. Diese Personengruppe erhält auch automatisch eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Alle anderen wahlberechtigten Unionsbürger und Unionsbürgerinnen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dieser Antrag ist auf einem amtlichen Vordruck zu stellen, den Sie beim Wahlamt erhalten. Letzer Eintragungstag ist der 19. Mai 2024.