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Wahl zum Integrationsrat
Wie wähle ich?
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Am 14. September 2025 im Wahllokal: Wahllokalsuche 2. Ab dem 19. August 2025 im Wahlbüro im Stadthaus 1: Klemensstraße 10, 48143 Münster 3. Per Briefwahl von zuhause: Antrag online
Die Stimmabgabe erfolgt immer durch Ankreuzen.
Die Wahl zum Integrationsrat findet am 14. September 2025 statt, zusammen mit den Kommunalwahlen.
Die Wahlbenachrichtigungen, diesmal als Brief, werden bis zum 23. August 2025 zugestellt. Briefwahl können Sie jetzt schon beantragen, nutzen Sie bitte unseren Onlineservice. Tipp: Warten Sie auf Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, hier ist „Ihr“ personalisierter QR Code enthalten, damit geht es einfach und fehlerfrei.
Ziehen Sie um? Informieren Sie sich über die Auswirkungen auf die Wahlen im Merkblatt der Meldebehörde.
Das Wahlbüro im Stadthaussaal öffnet am 19. August 2025.
Zu offenen Fragen kontaktieren Sie das Wahlamt gerne per E-Mail oder über die Wahlhotline unter 02 51/4 92-33 90.
Die Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder (IRWahlO) vom 22. Mai 2025 wurde im Amtsblatt vom 30. Mai 2025 veröffentlicht.
- Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder (IRWahlO) vom 22. Mai 2025 im Amtsblatt 12/2025
- Bekanntmachung zur Wahl zum Integrationsrat vom 10. Juni 2025 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der kreisfreien Stadt Münster zu wählenden Mitglieder am 14. September 2025 (PDF, 236 KB)