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Wahl-ABC Europawahl
Unionsbürger
Unionsbürger, also Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, sind, sofern die anderen Wahlrechtsvoraussetzungen vorliegen, ebenfalls wahlberechtigt.
Unionsbürger, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben und nach Antragstellung nicht ins Ausland gezogen sind, werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Diese Personen erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Alle anderen Unionsbürger wurden vom Wahlamt bereits Mitte März schriftlich über die Möglichkeit zur Teilnahme an der Europawahl informiert. Diese Personen können bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
Doppelstaatler, also Personen die die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen.