Gerhard Feder

Illustration: Gerhard Feder

Gerhard Feder 1906-1943

 

"Es mag berechtigt gewesen sein, eine Entlassung bei 3 Jahren abzulehnen, um mir den Ernst dieser Haft zu Gemüte zu führen. Aber da es praktisch zwischen Straf- und Sicherungshaft keinen Unterschied gibt, bin ich immerhin 8 Jahre ununterbrochen in Haft. Keineswegs ist die Frage ausreichend geklärt, ob verbrecherischer Hang oder […] Leichtsinn der Grund meiner Strafhandlungen ist. Aus ihnen ist ein ausgesprochen verbrecherischer Hang wohl nicht abzuleiten, und es liegen auch wohl nicht die scharfen Voraussetzungen vor, die heute für die Sicherungsverwahrung unter Beobachtung der Presse-Reportage gefordert werden."

Aus einer Beschwerdeschrift Gerhard Feders anlässlich der Aufrechterhaltung seiner Sicherungsverwahrung, Mai 1940 (Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Q 926, Nr. 8429).

Gerhard Feder wird am 16. Januar 1906 in Münster als Sohn eines Schlossers geboren. In unmittelbarer Nachbarschaft von Sonnen- und Ritterstraße, die zu dieser Zeit eines der verrufensten Viertel der Stadt bilden, wächst er auf. Nachdem er 1920 die Volkschule ohne Abschluss verlässt, absolviert er eine Lehre zum Friseur.

Auf der schiefen Bahn

1924 wird Gerhard Feder erstmals wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt. In den nächsten Jahren folgen weitere Bestrafungen – unter anderem wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Hehlerei und wiederholt wegen Diebstahls. Resultierend aus insgesamt zwölf Verurteilungen verbüßt Gerhard Feder bis zum Frühjahr 1932 über viereinhalb Jahre Gefängnishaft. Nur wenige Tage nachdem er ein letztes Mal in seinem Leben auf freien Fuß kommt begeht er einen Einbruchdiebstahl und wird daraufhin im Mai 1932 durch das Schöffengericht in Münster zu einer zweijährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Durch eine weitere Verurteilung wächst seine Zuchthausstrafe Ende 1933 auf dreieinhalb Jahre an. Er wird aus Münster nach Brandenburg an der Havel verlegt.

Weggesperrt "zum Schutze der Allgemeinheit"

Als sich im Herbst 1935 Gerhard Feders Haft dem Ende zuneigt, ordnet das Amtsgericht in Münster seine Sicherungsverwahrung an. In "Gesamtwürdigung" der von ihm verübten Taten sei er als "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" anzusehen, vor dem die "Allgemeinheit" geschützt werden müsse. Gerhard Feder wird in die Sicherungsanstalt Werl überführt.

1938 wird erstmals geprüft, ob Gerhard Feder aus der Verwahrung entlassen werden kann. Doch fällt die Entscheidung negativ aus. Ebenso im Jahr darauf. Als das Gericht 1940 zum dritten Mal Gerhard Feders Antrag auf Entlassung mit der Begründung ablehnt, der Zweck der Sicherungsverwahrung sei noch nicht erreicht, legt er Beschwerde ein. Jedoch ohne Erfolg.

"Vernichtung durch Arbeit"

1942 gibt das Reichsjustizministerium die Weisung aus, alle "asozialen Elemente" aus dem Strafvollzug an die Konzentrationslager zu überstellen und der "Vernichtung durch Arbeit" zuzuführen. Anfang 1943 trifft es auch Gerhard Feder: Mit zahlreichen anderen Gefangenen wird er aus Werl in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar überführt. Er wird kahlgeschoren und muss in einem Steinbruch bei schlechter Verpflegung und unter den brutalen Misshandlungen der SS-Wachen schwerste Arbeit verrichten. Die unmenschlichen Arbeitsbedingungen und katastrophalen hygienischen Verhältnisse im Lager raffen Gerhard Feder binnen kurzer Zeit dahin. Er stirbt am 3. Juni 1943, nur wenige Monate nach seiner Einlieferung, im Alter von 37 Jahren.