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Kindertagesbetreuung: Stadt Münster will Angebot durch freiwilligen Zuschuss sichern

12.04.2024

Rat entscheidet am 24. April

Münster (SMS) Die Stadt Münster will die freien Träger von Kindertageseinrichtungen finanziell entlasten und das vielfältige Angebot der Kindertagesbetreuung in Münster damit sicherstellen. Demnach plant die Verwaltung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) einen freiwilligen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen in Höhe von vier Millionen Euro. Das sieht eine Beschlussvorlage vor, die am 18. April in die politischen Beratungen geht und über die der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 24. April entscheidet. Die Auszahlung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

In Münster sind von den insgesamt 204 Kindertageseinrichtungen 175 in der Hand freier Träger – also mehr als 85 Prozent. Diese hatten in den vergangenen Wochen auf ihre akute Existenznot hingewiesen und mit der Rückgabe der Einrichtungen an die Stadt Münster gedroht. Weil sie sich bei ihren Lohnzahlungen am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) der Kommunen orientieren, hätten insbesondere die gestiegenen Gehälter im Zuge des Tarifabschlusses im April 2023 zu finanziellen Schwierigkeiten geführt. Auch die Inflation und die höheren Ausgaben im Energiebereich haben die Kosten nach oben getrieben.

Kindertagesbetreuung in Münster sicherstellen

„Die freien Träger sind ein wesentlicher Bestandteil der vielfältigen Kita-Landschaft in Münster und sie sind existenziell für eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kindern in unserer Stadt“, sagt Stadtdirektor Thomas Paal. „Die Träger in dieser Situation und darüber hinaus zu unterstützen und die Kindertagesbetreuung in Münster damit langfristig zu stärken, liegt in unser aller Interesse.“

Die Finanzierung der Kitas setzt sich aus Mitteln des Landes, der Stadt und einem gesetzlich festgelegten Anteil des jeweiligen Kita-Trägers zusammen. Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Stadt künftig pro Kita bis zu 70 Prozent dieses Trägeranteils übernehmen. Für Kitas, die einen städtischen Zuschuss in dieser Höhe oder höher bereits erhalten, soll es keine Veränderungen geben. Insgesamt würden demnach 152 der 175 Kitas in freier Trägerschaft von der Förderung profitieren.

Insbesondere Elterninitiativen profitieren

Aktuell fallen für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gesetzliche Trägeranteile in Höhe von zwölf Millionen Euro pro Jahr an. Die Stadt Münster übernimmt davon bislang freiwillige Zuschüsse in Höhe von vier Millionen Euro. Der ausstehende Ratsbeschluss würde für den städtischen Haushalt Mehrausgaben von weiteren rund vier Millionen Euro bedeuten.

Träger von nicht-städtischen Einrichtungen müssen dem Kinderbildungsgesetz NRW zufolge einen Eigenanteil erbringen. Bei kirchlichen Trägern liegt dieser bei 10,3 Prozent, bei Elterninitiativen bei 3,4 Prozent und bei den weiteren Trägern 7,8 Prozent. „Von der Neuregelung profitieren in erster Linie diejenigen, die bisher den vollen Trägeranteil beziehungsweise einen höheren Trägeranteil aus eigenen Mitteln aufgebracht haben. Dies betrifft insbesondere die Elterninitiativen, die bisher alle den gesetzlichen Trägeranteil in voller Höhe übernommen haben“, erklärt Thomas Paal.

Gesamtstädtische Maßnahmen zur Gegenfinanzierung

Vor dem Hintergrund der ohnehin schon angespannten Haushaltslage setzt die Verwaltung zur Finanzierung der Zuschüsse auf mehrere gesamtstädtische Maßnahmen, die sich kurzfristig realisieren lassen. Mehr als die Hälfte der benötigten Mittel soll durch die Ausschüttung infolge des letzten Grundstückverkaufs der GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH bereitgestellt werden. Zudem fällt die Landschaftsumlage, der jährliche „Mitgliedsbeitrag“ den die Kreise und kreisfreien Städte an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu zahlen haben, geringer aus. Die daraus resultierenden Einsparungen von rund 560.000 Euro fließen ebenfalls in die Zuschüsse. Zudem sollen im Bereich der Schulsozialarbeit zweieinhalb bewilligte Stellen vorerst nicht besetzt werden.

Darüber hinaus plant die Verwaltung eine Erhöhung des Elternbeitrags für Haushalte mit einem Einkommen ab 175.000 Euro in Form einer neuen Einkommensgruppe. Auch die Elternbeiträge ab einem Einkommen von mehr als 62.000 Euro sollen um fünf Prozent erhöht werden. Beides soll ab dem 1. August dieses Jahres gelten. Zudem soll die geplante Erstattung der Elternbeiträge bei Betreuungsausfällen zum Kindergartenjahr 2024/25 anteilig wieder zurückgenommen werden. Das betrifft ebenfalls nicht das laufende Kita-Jahr.

Stadt sieht Land NRW in der Verantwortung

Gleichzeitig sieht die Stadt Münster das Land Nordrhein-Westfalen bei der Sicherung der dringend erforderlichen Kitaplätze in der Verantwortung. Demnach könne die Stadt die Lücke, die sich durch die mangelnde Auskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung für Kitas freier Träger ergibt, nicht alleine aus kommunalen Mitteln schließen. Stattdessen müsse die jetzt geplante zusätzliche Unterstützung durch die Stadt mittel- und langfristig durch eine auskömmliche Finanzierungsregelung des Landes ersetzt und entsprechend im Rahmen der Reform zum KiBiz ausreichend berücksichtigt werden.

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