Bitte beachten Sie die möglicherweise geänderten Öffnungszeiten über die Feiertage:
Oft gefragt
Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Hier finden Sie Informationen über die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Stadthäuser, Bezirksverwaltungen und weiterer städtischer Dienstgebäude. Die Informationen berücksichtigen vor allem die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Menschen mit Sehbehinderung, blinden Menschen und Menschen mit Hörbehinderung.
Bitte beachten Sie die möglicherweise geänderten Öffnungszeiten über die Feiertage:
Menschen mit Behinderung, für die es in einem Verwaltungsverfahren zur Wahrnehmung eigener Rechte oder im Rahmen der elterlichen Sorge erforderlich ist, haben das Recht auf geeignete Kommunikationsformen. Das kann bei einem Antrag auf Leistungen bei einem Amt der Stadtverwaltung der Fall sein. Auch bei der Kommunikation in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Schulen besteht dieses Recht – auch außerhalb eines Verwaltungsverfahrens – und ebenso bei der Ausführung von Sozialleistungen (zum Beispiel bei ärztlichen Untersuchungen).
Bitte informieren Sie Ihre Ansprechperson im jeweiligen Amt oder in der Kindertageseinrichtung oder Schule rechtzeitig, wenn Sie eine gebärdensprachdolmetschende oder schriftdolmetschende Person oder eine andere Form der Kommunikationsunterstützung benötigen.
Dann wird geprüft, ob ein Anspruch besteht und es kann das weitere Verfahren abgestimmt werden - zum Beispiel, wer den Gebärdensprachdolmetscher oder die Gebärdensprachdolmetscherin bestellt oder ob Sie eine gebärdensprachkompetente Person Ihres Vertrauens mitbringen wollen.
Liste der Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher in Münster und Umgebung (pdf, 143 KB)
Eine mobile FM-Anlage gibt es bei der Stadt Münster beispielsweise im Amt für Bürger- und Ratsservice. Wer so eine technische Hilfe benötigt, sollte möglichst frühzeitig die Ansprechperson im jeweiligen Fachamt informieren.
Wer eine eigenen Anlage besitzt, kann diese auch zum Gespräch mitbringen.
Auch bei Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sowie bei städtischen Veranstaltungen können technische Hilfen für schwerhörige Menschen bereitgestellt werden. Sofern die Einladung zu einer Veranstaltung nicht bereits einen Hinweis auf solche Hilfen enthält, können Sie bei dem für die Veranstaltung zuständigen Amt auf Ihren Bedarf hinweisen.
Mehrere Sitzungsräume in städtischen Gebäuden sind bereits mit fest verlegten Induktionsschleifen ausgestattet.
Blinde und sehbehinderte Menschen haben in einem Verwaltungsverfahren, das sie persönlich oder im Rahmen der elterlichen Sorge betrifft, das Recht auf eine für sie lesbare Form von Vordrucken, Bescheiden oder amtlichen Informationen.
Bitte teilen Sie dem zuständigen Fachamt mit, in welcher besonderen Form Sie ein Dokument benötigen, beispielsweise Großdruck, Blindenschrift oder elektronische Übermittlung in barrierefreiem Format.
Die Kosten für die barrierefreien Dokumente trägt die Stadt Münster.
Auch außerhalb von Verwaltungsverfahren bemüht sich die Stadt Münster, Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie wahrnehmen können. Bitte sprechen Sie das jeweils zuständige Fachamt an – oft lassen sich im Gespräch geeignete Lösungen finden.
Leichte Sprache ist eine sehr leicht verständliche Sprache, die vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten hilfreich ist.
Vereinzelt gibt es bereits Informationen der Stadt Münster in Leichter Sprache auf Faltblättern oder im Internet. Ein weiterer Ausbau dieser Informationen ist geplant.
Informationen zu den Weihnachtsmärkten in Leichter Sprache
Informationen zur Leichten Sprache des Netzwerks Leichte Sprache e.V.
Der Mini-Job: Broschüre des Kommunalen Integrationszentrums in Leichter Sprache (pdf, 8,90 MB)
Krieger-Denkmäler in Münster - erklärt in Leichter Sprache (pdf, 14,91 MB)
Die Volkshochschule Münster: erklärt in Einfacher Sprache (pdf, 113 KB)
Die Informationen berücksichtigen vor allem die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Menschen mit Sehbehinderung, blinden Menschen oder Menschen mit Hörbehinderung.
Bezirksverwaltungen und Bürgerbüros
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und seine Einrichtungen
Von-Steuben-Straße 5
48143 Münster
Fax 02 51/4 92-79 01