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Notfallsanitäter bestehen Prüfung
Im Rettungsdienst der Stadt Münster werden ab sofort auch Notfallsanitäter eingesetzt. Elf Beamte der Berufsfeuerwehr bestanden am Donnerstag die staatliche Prüfung zum Notfallsanitäter und können zukünftig ausgestattet mit erweiterten Kompetenzen im Rettungsdienst eingesetzt werden.
"Das Berufsbild des Notfallsanitäters bedeutet für den Rettungsdienst einen Quantensprung was Professionalität und Patientensicherheit angeht", ist Benno Fritzen, Leiter der Feuerwehr Münster überzeugt.
"Die Qualifizierung unseres Einsatzpersonals zu Notfallsanitätern erhöht die Qualität der Patientenversorgung nochmals deutlich. Dies kommt in erster Linie den Notfallpatienten zugute, ist aber auch ein wichtiger Schritt bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Prozessqualität im Rettungsdienst der Stadt Münster", so Benno Fritzen, Leiter der Feuerwehr Münster.
Bundesweit wurde durch das Notfallsanitäter-Gesetz im Jahr 2014 eine Regelung zur weitaus umfassenderen Qualifikation von Rettungsdienst-Personal geschaffen. Ziel der nun dreijährigen Ausbildung ist es, Notfallpatienten noch vor dem Beginn ärztlicher Hilfe mit allen Maßnahmen zu versorgen, die für die Abwendung von Lebensgefahr und schweren körperlichen Schäden dringend geboten sind. Rettungsdienst-Personal, dass bereits über Einsatzerfahrung als Rettungsassistent verfügt, kann in einer Übergangszeit zum Notfallsanitäter weitergebildet werden, muss sich aber einer staatlichen Prüfung stellen.
Die ersten Beamten der Berufsfeuerwehr Münster, die nun die Prüfung bestanden haben, sind erfahrene Mitarbeiter mit umfassender Berufserfahrung. "Den ersten Mitarbeitern, die sich einer derartigen Prüfung stellen, muss man besonderen Respekt zollen, denn das Niveau der Prüfung ist anspruchsvoll", resümiert Dr. Andreas Bohn, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt die dreitägige Prüfung, die unter dem Vorsitz des Gesundheitsamtes der Stadt Münster stattfand.
Bis zum Jahr 2020 will die Feuerwehr Münster einen Großteil des Rettungsdienst-Personals zum Notfallsanitäter qualifizieren. In Nordrhein-Westfalen dürfen Rettungswagen ab dem Jahr 2027 nur noch ausrücken, wenn die Verantwortung für die rettungsdienstlichen Maßnahmen in den Händen eines Notfallsanitäters bzw. einer Notfallsanitäterin liegt.


