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Stadt Münster verbietet die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Teichen

Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet die Stadt Münster ab sofort, Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen abzupumpen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die zunächst bis zum 31. Oktober 2025 gilt, veröffentlicht die Stadt am Freitag, 11. Juli. 

Blick in ein fast trockenes Bachbett

In vielen Bäche in Münster wie hier beim Vornholtgraben in Angelmodde fließt kaum noch oder gar kein Wasser mehr. © Stadt Münster

Grund dafür sind die sehr niedrigen Wasserstände, die Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen gefährden. Zu ihrem Schutz darf im gesamten Stadtgebiet kein Wasser mehr mittels mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern entnommen werden. Ausgenommen hiervon sind der Dortmund-Ems-Kanal und die Ems. Für die Ems hat die Bezirksregierung eine gesonderte Allgemeinverfügung in ihrer Zuständigkeit erlassen.

Das Verbot gilt für den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch, der normalerweise keine behördliche Erlaubnis erfordert. Weder größere Wassermengen, beispielsweise in der Landwirtschaft, noch kleinere, etwa zur Bewässerung des eigenen Gartens, dürfen aus den Gewässern entnommen werden. Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen, wie zum Beispiel Gießkannen. Private Grundwasserbrunnen sind ebenfalls nicht von der Allgemeinverfügung betroffen.   

Niedrige Wasserstände gefährden Lebewesen

Die Niederschläge in Münster liegen seit Mitte Februar deutlich unter dem vieljährigen Mittel. Dadurch sind die Pegel in den oberirdischen Gewässern der Stadt stark gesunken. In vielen kleinen Bächen fließt bereits kein Wasser mehr. Höhere Temperaturen lassen durch Verdunstung den Lebensraum von Fischen, Kleinlebewesen und Pflanzen weiter schrumpfen. Sauerstoffmangel und weitere temperaturbedingte Prozesse bedrohen die Lebewesen in den Gewässern zusätzlich. 

Verbesserung der Situation nicht in Sicht

Trotz einzelner lokaler Regenfälle sinken die Wasserstände weiterhin, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nur kurzzeitig etwas mehr Wasser in Bäche, Flüsse, Teiche und Seen gelangt. Lang andauernde Niederschläge, welche die Wasserstände nachhaltig anheben könnten, sind derzeit nicht in Sicht.   

Die Stadt Münster überwacht die Einhaltung des Entnahmeverbots. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit