Abflämmen
Nicht bewirtschaftete Flächen, Böschungen, Feldraine und Wegränder sind in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten für viele Kleintiere und Pflanzen häufig die letzten noch verbleibenden Rückzugs- und Lebensräume. Es ist daher verboten, die Bodendecke auf diesen Flächen und an Wegrändern abzubrennen, mit chemischen Mitteln niedrig zu halten oder zu vernichten.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist mit einem erheblichen Bußgeld zu rechnen.
Ordnungswidrigkeiten:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/gruen
Untere Naturschutzbehörde
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel. +49 251 4926714
umwelt@stadt-muenster.de
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
Feuerwehr-Notruf:
Tel. 1 12