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Beratung und Vermittlung
Ein "Jobcoach" als Begleitung
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Bürgergeld bei uns im Kundenservice stellen, erhalten Sie eine Einladung zum Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Jobcoach. Dieser Berater oder diese Beraterin begleitet Sie bei der Arbeitsuche.
Im Erstgespräch beleuchten Sie gemeinsam Ihre aktuelle Lebenssituation. Dabei werden viele Themenfelder – berufliche Qualifikation, Familiensituation, Gesundheit - zu einem Profil zusammengestellt. Ziel ist es, Ihre Arbeitsmarktchancen in der Summe Ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten zu bestimmen. Von Ihrer aktuellen Situation hängt ab, welche Vermittlungs- oder Förderleistungen wir Ihnen anbieten.
Beratung für besondere Zielgruppen
Damit wir Arbeitsuchende in unterschiedlichen Lebenssituationen gezielt unterstützen können, haben wir speziell qualifizierte Fachleute für folgende Personengruppen:
Vermittlung oder Förderung?
Wenn nach Sichtung der Grunddaten eine Direktvermittlung in ein Arbeitsverhältnis aussichtsreich ist, sucht Ihr Jobcoach in unterschiedlichen Medien nach passenden Stellenangeboten, auf die Sie sich dann bewerben.
- Mehr Informationen dazu erläutern wir im Abschnitt Vermittlungsangebot
Wenn Sie im Gespräch gemeinsam feststellen, dass persönliche Probleme eine direkte Vermittlung verhindern, steht die Überwindung der Probleme (z. B. mangelnde Sprachkenntnisse, Sucht, Überschuldung, drohende Wohnungslosigkeit) im Vordergrund. Ihr Jobcoach kennt die entsprechenden Netzwerkpartner in Münster und ihr Angebot und kann Ihnen geeignete Qualifizierungen, Sprachkurse oder fachkundige Beratungsstellen empfehlen.
Aber: Ohne Sie geht nichts! Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist Offenheit und Vertrauen und Ihre aktive Mitarbeit.
Die Eingliederungsvereinbarung
Mit Ihrem Jobcoach schließen Sie eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung ab. Darin werden die im Gespräch erarbeiteten konkreten Schritte zum weiteren Vorgehen schriftlich festgehalten – zum Beispiel die Teilnahme an Förder- oder Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten und Bewerbungen bei Arbeitgebern. Die Vereinbarung dokumentiert verbindlich die Angebote des Jobcenters, aber auch Ihre Pflichten im Rahmen des Bezugs von Bürgergeld.
Beim nächsten Gespräch ziehen Sie gemeinsam Bilanz, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden. Ihre Profildaten werden ergänzt und neu gesichtet, um zu prüfen, ob jetzt eine Vermittlung in Arbeit möglich ist.
Die Eingliederungsvereinbarung wird ebenfalls gemeinsam überprüft und Sie schließen unter Berücksichtigung der bis dahin gewonnenen Erfahrungen eine neue Vereinbarung.
Unser Vermittlungsangebot
Ihr Jobcoach erarbeitet mit Ihnen passend zu Ihrem Profil einen Zielberuf oder eine Zielausbildung (zum Beispiel „Bürokauffrau“ oder „Sicherheitsfachkraft“). Nicht nur Ihre Fähigkeiten, Stärken und Qualifizierungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch die aktuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt: In welchen Berufen sind Arbeitskräfte besonders stark nachgefragt?
Daraus ergibt sich Ihr Bewerberprofil, zu dem Sie passende Stellenvorschläge durch Ihren Jobcoach sowie dem Kommunalen Service-Center für Arbeit (KSCA) des Jobcenters Münster erhalten. Darunter können auch Arbeitsstellen sein, die nicht vollständig Ihrem bisherigen Werdegang, Ausbildungsberuf oder Studienabschluss entsprechen.
Wir erwarten, dass Sie sich auch in diesen Fällen bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen.
Ihr Engagement ist gefragt!
Wir erwarten, dass Sie sich intensiv um eine Arbeit bemühen: Sie entwickeln Eigeninitiative bei der Stellensuche, stellen angemessene Bewerbungsunterlagen zusammen und bereiten sich gut auf ein Vorstellungsgespräch vor. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, beraten wir Sie gern.
Außerdem können wir Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten anbieten, zum Beispiel die Übernahme von Kosten für die Bewerbung und die Reise zu einem Vorstellungsgespräch. Einzelheiten dazu finden Sie im Punkt "Förderangebote" – und selbstverständlich ist auch Ihr Jobcoach in allen Fragen dazu die richtige Ansprechperson.
- Die Zumutbarkeit ist gesetzlich geregelt: Sozialgesetzbuch 2, § 10