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Herzlich willkommen!
Im Jobcenter betreuen und vermitteln wir Menschen in Münster, die Arbeitslosengeld 2 oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 erhalten. Unser Ziel ist es, Arbeitslose auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihnen dabei in schwieriger sozialer Lage oder bei persönlichen Problemen Hilfestellung zu bieten.
Wir sind auch Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Suche nach geeignetem Personal für offene Stellen und beraten zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Informationen zur Energiepreispauschale
Arbeitnehmende, die am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten im gleichen Monat eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Diese soll die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abmildern. In der Regel wird die EPP durch den Arbeitgebenden mit dem Lohn ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass die EPP in der Regel versteuert wird.
Bei Minijobber/-innen gibt es jedoch zwei Möglichkeiten:
- Wenn der/die Arbeitgebende eine Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt abgibt:
Arbeitnehmende müssen ihren Arbeitgebenden schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt (zur Vermeidung von Doppelzahlungen). Die Pauschale wird dann durch die Arbeitgebenden ausgezahlt. Eine Versteuerung findet in diesem Fall nicht statt. - Wenn der/die Arbeitgebende keine Lohnsteueranmeldung abgibt (z. B. bei Beschäftigungen in einem Privathaushalt):
Die Auszahlung der Pauschale erfolgt in diesem Fall erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung 2022 im Jahr 2023. Dies gilt auch, wenn der/die Arbeitnehmende z. B. am 1. September 2022 nicht (mehr) in einem Arbeitsverhältnis steht.
Bei Selbstständigen wird im September die Steuervorauszahlung gesenkt.
Weitere Informationen gibt die Webseite des Bundesfinanzministeriums:
Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale

Online-Services des Jobcenters
Ab sofort können Sie beim Jobcenter Münster verschiedene Online-Services in Anspruch nehmen:
- Beantragung von Arbeitslosengeld 2 (ALG 2)
- Weiterbewilligungsantrag (WBA)
- Veränderungsmitteilung (VÄM)
- Antrag auf Erstattung von Schulbüchern
- angeforderte Unterlagen digital einreichen
- Mietpreisrechner
Die Unterlagen können Sie mit Ihrem Handy abfotografieren oder Dateien von Ihrem PC hochladen.
Damit Ihre Anträge möglichst schnell bearbeitet werden können, beachten Sie bitte Folgendes: Füllen Sie die Anträge nach Möglichkeit bitte vollständig aus. Insbesondere sind Angaben zu Ihren Familienmitgliedern, Ihren Unterkunftskosten sowie Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen (mit den dazugehörigen Nachweisen) erforderlich.
Bei Rückfragen zu den Online-Services erreichen Sie uns unter Tel. 02 51/4 92-92 92 oder Jobcenter@stadt-muenster.de.
Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine
Im Jobcenter können erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld 2) beantragen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zu den Leistungen des Jobcenters
Інформація для громадян України, які шукають захисту
Працездатні особи у віці від 15 до 65 років можуть подати заяву на отримання допомоги по безробіттю 2 (Arbeitslosengeld 2) у центрі зайнятості за умови виконання вимог.
Інформацію про послуги центру зайнятості
Corona
SGB-2-Leistungen: Schnell und unbürokratisch
Damit niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in existenzielle Not gerät, wird der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vorübergehend erleichtert und schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht. Ende März ist ein Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung in Kraft getreten (Sozialschutz-Paket). Im Einzelnen gelten für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2022 folgende Erleichterungen:
- befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen (Erheblichkeitsgrenze),
- befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
Kontaktaufnahme und Antragsformulare
Zu unseren Öffnungszeiten können Sie uns gerne persönlich im Stadthaus 2 oder unseren Außenstellen aufsuchen. Am Empfang können Sie Kurzanliegen abklären, Unterlagen abgeben oder einen Termin für die Leistungssachbearbeitung oder das Jobcoaching vereinbaren.
Um Wartezeiten und Kontakte zu vermeiden, können Sie Ihr Anliegen selbstverständlich auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail klären. Sie erreichen uns
- per E-Mail an jobcenter(at)stadt-muenster.de,
- telefonisch über Ihre persönliche Ansprechperson unter der Ihnen bekannten Durchwahl oder
- wenn Sie keine Ansprechperson mit einer entsprechenden Durchwahl haben, über unsere Hotline: 02 51/4 92-92 92.
In städtischen Gebäuden, so auch im Jobcenter, gilt keine Maskenpflicht mehr. Aus Gründen des Eigen- und Fremdschutzes empfehlen wir jedoch auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
Wenn Sie Geldleistungen beantragen möchten, nutzen Sie gerne unsere Online-Antragstellung, mit der Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bequem von zu Hause aus (am Smartphone oder Computer) stellen können.
Ebenso haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Anträge in Papierform auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen zu lassen. Nutzen Sie dafür bitte die unten stehenden Formulare. Wir melden uns umgehend!
- Vereinfachter Grundantrag auf Arbeitslosengeld 2 (für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2022) (PDF, 2.00 MB)
- Anlage zu weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft (PDF, 1.06 MB)
- Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (PDF, 994 KB)
- Anlage zur Sozialversicherung (PDF, 882 KB)
- Erklärung Kosten der Unterkunft und Heizung (PDF, 37.3 KB)
- Mietbescheinigung (PDF, 244 KB)
- Anlage zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
- Erklärung zum Einkommen (PDF, 54.0 KB)
- Vermögensverhältnisse des Antragsstellers (PDF, 56.4 KB)
-
Veränderungsmitteilung
(PDF, 1,002 KB)
(externes PDF, nicht barrierefrei) -
Weiterbewilligungsantrag
(PDF, 1.02 MB)
(externes PDF, nicht barrierefrei) - Hinweisblatt Informationspflichten (PDF, 361 KB)
- Hinweisblatt Informationspflichten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung (PDF, 84.2 KB)
- Zustimmung zur Kontaktaufnahme per E-Mail (PDF, 39.6 KB)
- Antrag auf Erstattung des Eigenanteils für Schulbücher (PDF, 156 KB)
Hotline-Servicezeiten und Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadthaus 2 | |
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Montag, Dienstag, Donnerstag | 8 bis 12.30 Uhr, 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 bis 12.30 Uhr |
Freitag | 8 bis 12 Uhr |
Die für Sie zuständige Geschäftsstelle mit den entsprechenden Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Servicezeiten Hotline | |
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Montag bis Donnerstag | 8 bis 16 Uhr |
Freitag | 8 bis 13 Uhr |
Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung gestellt: BMAS: FAQ Kurzarbeitergeld
Informationen zu Hilfen für Selbstständige
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat vor allem für Selbstständige und Freiberufler weitreichende wirtschaftliche Folgen.
Das Jobcenter der Stadt Münster zeigt Ihnen, welche Hilfemaßnahmen Sie als Selbstständige beanspruchen können.
Finanzielle Hilfen für Selbstständige
Sonder-Hotline für Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler
Unter der Service-Rufnummer 08 00/4 55 55 21 (gebührenfrei) der Bundesagentur für Arbeit erhalten Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler Informationen zu Hilfen für den Lebensunterhalt und die Aufrechterhaltung ihres Betriebs.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Informationen für Studierende
Studierende mit eigener Wohnung, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell betroffen sind, z. B. weil sie aktuell ihren Nebenjob in der Gastronomie oder im Einzelhandel nicht ausüben können, haben in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter.
Grundsätzlich ist es Studierenden zumutbar, ihren Lebensunterhalt durch einen anderen Nebenverdienst sicherzustellen.
Das Studierendenwerk Münster hat FAQs zum Thema BAföG und Corona zusammengestellt: www.stw-muenster.de/bafoeg-co/faq-bafoeg-corona
Der AStA informiert über Möglichkeiten der Teilerstattung des Semesterbeitrags und Gewährung eines zinslosen Darlehens: www.asta.ms/sozialberatung
Pflegekräfte gesucht
Die Initiative "Starke Pflege in Münster" sucht Menschen, die kurzfristig und für begrenzte Zeit in Einrichtungen der Altenhilfe und häuslichen Krankenpflege mitarbeiten möchten. Es sind in erster Linie Menschen mit beruflicher Erfahrung in der Pflege oder Hauswirtschaft angesprochen. Das können zum Beispiel Studierende oder auch Berufsrückkehrer sein, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden. Doch auch Personen, die soziale Verantwortung übernehmen und mithelfen möchten, sind willkommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite sowie dem Facebook-Auftritt der Initiative.
Informationen in mehreren Sprachen
Auf unserer Seite für Menschen mit Migrationsgeschichte finden Sie wichtige Informationen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen. Unter anderem sind dort Hinweise zu arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen verlinkt.
Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus

Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte
Die aktuell steigenden Stromkosten stellen vor allem Personen mit wenig Einkommen vor finanzielle Herausforderungen. Dabei kann jede und jeder mit einfachen Mitteln Strom und somit auch Geld sparen. Tipps und Hilfen zum Stromsparen bietet die Energieberatung der Caritas für Haushalte mit geringem Einkommen. In Münster kooperiert der städtische Caritasverband mit dem Jobcenter und den Stadtwerken und bietet einen kostenlosen Stromspar-Check an. Dort bekommen Sie Tipps, wie Sie Ihre Stromkosten mit einfachen Mitteln senken können.
Weitere Informationen zum Stromspar-Check:
www.caritas-ms.de/hilfe-beratung/stromsparcheck/stromsparcheck
Offene Sprechstunde für junge Erwachsene in Coerde
Junge Erwachsene, die sich über Perspektiven nach der Schule oder Ausbildung informieren möchten, haben in der offenen Sprechstunde des Jobcenters Gelegenheit dazu. Im Jugendzentrum HOT in Coerde können sich unter 25-Jährige jeden ersten und dritten Mittwoch von 16 bis 18 Uhr ohne Termin von einem Jobcoach beraten lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Fördermöglichkeiten bei Ausbildung oder Arbeitsaufnahme sowie die Vermittlung von passenden Stellenangeboten.
Hinweis Corona: Aufgrund der aktuellen Situation ist es erwünscht, sich vor einem Besuch bei Christina Brodrecht (Telefon: 02 51/4 92-90 96) anzumelden. Selbstverständlich sind auch spontane Besuche weiterhin möglich. Melden Sie sich in diesem Fall telefonisch beim HOT (Telefon: 02 51/24 70 36), wenn Sie vor Ort sind, um eingelassen zu werden. Das Angebot findet unter Einhaltung der geltenden Corona-Hygienemaßnahmen statt.

Perspektivzentrum
Unterstützung auf Ihrem Weg in die Erwerbsarbeit
Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Das Angebot "Impulse für Erwerbsarbeit" richtet sich an erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von SGB-2-Leistungen, die sich Unterstützung und Beratung auf ihrem persönlichen Weg in Erwerbsarbeit wünschen.
Neun qualifizierte und motivierte freiberufliche Beraterinnen begleiten Sie in wöchentlichen Einzelgesprächen. Gemeinsam analysieren Sie Ihre Ausgangslage und erarbeiten individuelle Ziele sowie geeignete Strategien zur Erreichung dieser Ziele. Die Teilnahme ist freiwillig, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Das Team des Perspektivzentrums – Cornelia Smentkowski und Beate Schnieder – erreichen Sie telefonisch unter 02 51/4 92-91 92 und per E-Mail
Jobcenter-Perspektivzentrum(at)stadt-muenster.de.

Lohnförderangebote eröffnen neue Jobperspektiven für Langzeitarbeitslose
Seit Januar 2019 gilt das Teilhabechancengesetz. Es bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Durch individuelle Beratung und intensive Betreuung werden sie bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz unterstützt.
Arbeitgeber/innen erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten, ihre neuen Arbeitnehmer/innen eine beschäftigungsbegleitende Unterstützung und eine Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen.
Interessiert? Dann sprechen Sie uns an: Tel. 02 51/4 92-91 20.
Weitere Informationen zum Gesetz und den Fördermöglichkeiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Service für Unternehmen
Persönliche Betreuung, ganzheitliche Beratung zu Fördermöglichkeiten, auch vor Ort in Ihrem Betrieb, passgenaue Vermittlung von Arbeitskräften - das ist das Kommunale Service-Center für Arbeit (KSCA) im Jobcenter. Das KSCA stellt sich vor