Es genügt, die Erklärung zu den Bedarfen für Bildung und Teilhabe einmalig beim Jobcenter einzureichen, damit die Leistungen in richtiger Höhe auf die MünsterlandKarte gebucht werden. Bitte teilen Sie uns jedoch Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Schulwechsel und Umzug) mit.
Kinderzuschlagsberechtigte reichen bitte zusätzlich als Nachweis den jeweils aktuellen Kinderzuschlagsbescheid ein.
Für die Gewährung von Klassenfahrten, Lernförderung und Schülerbeförderung sind noch weitergehende Angaben erforderlich. Daher ist hierfür noch ein Zusatzbogen auszufüllen.
Formulare gibt es im Jobcenter oder hier zum Ausdrucken:
Für die Antragstellung und Bearbeitung der Anträge ist das Jobcenter Münster zuständig.