Seiteninhalt
Eltern und Familien
Elterngeld und Elternzeit
In der Elterngeldstelle informieren wir Sie zu allen Fragen rund um Elterngeld und Elternzeit. Dazu gehören die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Arbeitsrecht für Ihre Elternzeit vorsieht oder auch die elterngeldrelevanten Auswirkungen auf die Steuer und die Sozialversicherung. So können Sie Ihre individuell passende Lösung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben planen.
Das ElterngeldPlus
Um diese Vereinbarkeit weiter zu fördern hat das Familienministerium das ElterngeldPlus auf den Weg gebracht. Dabei ist die Elternzeit deutlich flexibler geworden. Eltern, die nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten möchten, erhalten länger Elterngeld und können ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Das gilt natürlich auch für Alleinerziehende.
Elterngeld wird dabei weiterhin für maximal 14 Monate gewährt. Es nennt sich Basiselterngeld. Es kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater bezogen werden. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen und beträgt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Elterngeldanspruch um 300 € pro Kind.
Neu ist: Das ElterngeldPlus. Die Verbindung von Elterngeld und Teilzeitarbeit wird erleichtert. Eltern werden in ihrem Wunsch unterstützt, früher in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf hineinzufinden. Müttern und Vätern wird es leichter gemacht, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Denn Eltern können - auch ohne Teilzeitarbeit - die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dabei ersetzt das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Diese Möglichkeit haben auch Selbständige. Sie Können damit den Kontakt zu ihren Kunden erhalten.
Die Regelung umfasst auch die Möglichkeit, vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu nutzen. Dabei können Mütter und Väter zeitgleich in Teilzeit gehen und in vier aufeinanderfolgenden Monaten parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch den sogenannten Partnerschaftsbonus bleiben Familien während einer Teilzeittätigkeit länger finanziell abgesichert und finden leichter in eine partnerschaftliche Aufgabenteilung hinein. Auch Alleinerziehende können von dieser Regelung profitieren und die Zahl der ElterngeldPlus-Monate erweitern.
- Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Familienministeriums - www.bmfsfj.de
- oder unter www.elterngeld-plus.de.
Hier können Sie sich umfassend über die neuen Möglichkeiten informieren.
Eine erste Orientierung zur Höhe des zu erwartenden Elterngeldanspruches kann der Elterngeldrechner auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geben.
Weitere Informationen
- Bundeselterngeldgesetz (BEEG): www.gesetze-im-internet.de/beeg
- Elterngeld und Elternzeit - Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Informationen zum Elterngeld im "Familien-Wegweiser" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Informationen zur Elternzeit im "Familien-Wegweiser"
Elternbriefe
Kennen Sie schon die Elternbriefe, in denen Sie alles finden, was Sie über die Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes wissen wollen. Diese Elternbriefe können Sie bei uns kostenlos bestellen.